Grundrissplanung Zweifamilienhaus als Doppelhaushälfte mit 160qm in Bayern

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kaho674

kaho674

Das ganze sieht für mich nach Schnapsidee aus. Wo soll man hier anfangen? Bei der nicht vorhandenen Garderobe? Dem "Gang", der einem Tunnel für Bergarbeiter gleicht oder der Garage direkt im Süden?

Bei 500K sollte man ja nun wirklich nicht am Architekten sparen. Meine Empfehlung wäre, sich von diesem beraten zu lassen, bis die Ohren glühen.

Sobald Ihr einen Plan vom Profi mitbringt, diskutieren wir gern die Details mit Euch. Aber das ist es einfach nicht wert, wenn Ihr mich fragt.
 
Y

ypg

Bitte einfach mal Gebäude grob im Lageplan, den bitte vermaßt, einzeichnen. Was da innen sein soll, kann man dann besser verstehen. Den schmalen Flur kann man gar nicht verstehen.


160qm Nutzfläche
Raumbedarf je Vollgeschoss 80qm Nutzfläche,
Was Du meinst, ist WOHNFLÄCHE, also zum Wohnen.
Option zur Vermietung,
Gebäude muss sowohl für die Eigennutzung als auch für eine spätere Vermietung nutzbar sein
Allerdings scheint der Nutzen/die Vermietung bei Euch eher Prio zu haben als das Wohnen?!
 
E

Escroda

Der Grundstücksplan ist gesüdet.
Nein, ist er nicht. Die Verwirrung ist daher nicht unberechtigt.
Vielleicht kann der TE mal den ganzen BP einstellen oder sagen, wie man ihn findet?
Die Gemeinde ist da genauso sparsam mit Informationen, wie die TE. Anscheinend ist der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig. Einen Entwurf habe ich nicht gefunden, nur einen Entwurf der Begründung, wo aber noch von Einzelhäusern die Rede ist, was ja nach Aussage der TE nicht mehr gilt.
 
H

hillenbrandc

Hallo, es gibt leider noch keinen offiziellen BP. Es wurde noch Änderungen eingefügt ->Doppelhaus möglich und 3 Meter Abstand Garage
@ypg Ja ich meine Wohnfläche 160qm für uns zur Nutzung und 80qm je Stockwerk. Einzige Priorität ist es nicht, aber wir wollten die Option auf Vermietung haben. Schmaler Flur um möglichst wenig Platz zu verlieren.
Gruß
Carina
 
E

Escroda

Hallo, es gibt leider noch keinen offiziellen BP.
Na ja, immerhin hat der erste Entwurf Ende letzten Jahres bereits offen gelegen.
Es wurde noch Änderungen eingefügt
Die sind Dir also bekannt? Gibt es einen überarbeiteten Entwurf? Wann ist denn die erneute Offenlage geplant?
Solange die planungsrechtlichen Bedingungen nicht halbwegs verbindlich sind, lohnt eine Grundrissdiskussion nicht. Erst recht nicht, wenn Du die Ungereimtheiten bezüglich des zu bebauenden Grundstücks nicht aufklärst.
 
H

hillenbrandc

@Escroda und @Pinky0301

Dies ist der Entwurf der Gemeinde. Zusätzlich haben wir von der Gemeinde schon, die Zusage bekommen, dass wir die Garage auf 3m an die Grundstücksgrenze bauen können und auch Doppelhaushälfte auf die Grundstücke gebaut werden dürfen.
Der Plan mit diesen 2 Änderungen wurde bereits eingereicht und abgesegnet. Im April oder Mai soll die endgültige Fassung kommen. Mündlich ist uns bereits zugesagt worden das keine Änderungen mehr kommen.
Ich hoffe der Link ist ok?

@ypg und @11ant
Vielen Dank für das drehen der Pläne
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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