Hier wird es spannend; erstaunlicherweise zählt eine Pandemie erst mal nicht als „Force Majeure” oder höhere Gewalt.
Wo steht denn das ? - ich würde erwarten, daß im Streitfall die meisten Richter das so einordnen. Ein Notstand wäre wohl keine, weil von der staatlichen Obrigkeit, und Ausgangsbeschränkungen oder Versammlungsverbote ebenfalls nicht. Aber die Pandemie an sich als Auslöser eines Zustandes, in dem die fristgemäße Vertragserfüllung "objektiv unmöglich" oder zumindest sehr erheblich gestört ist, hat sich keine der Vertragsparteien ausgesucht und auch keiner ihrer Erfüllungsgehilfen selbst zu verantworten. Insofern würde ich anstelle des TE nicht darauf bauen, daß es wie unter normalen Umständen zu dem Urteil käme: "Du böser Unternehmer, nun zahl´ mal schön Schadenersatz".