Baubeginn wird immer wieder verschoben

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andimann

andimann

Moin,


ganz allgemein nach "höhere Gewalt" im Vertragsrecht.
Hier wird es spannend; erstaunlicherweise zählt eine Pandemie erst mal nicht als „Force Majeure” oder höhere Gewalt. Kann aber sein, dass es im Vertrag extra aufgeführt ist.
Scheint hier aber egal zu sein, wenn kein Fertigstellungstermin vereinbart ist, braucht er auch nicht anzufangen. Der Bauunternehmer wird das Projekt irgendwann man einschieben, wenn er gerade eine geringe Auslastung hat. Dieses Jahr also wohl eher nicht mehr...

Viele Grüße,
Andreas
 
11ant

11ant

Hier wird es spannend; erstaunlicherweise zählt eine Pandemie erst mal nicht als „Force Majeure” oder höhere Gewalt.
Wo steht denn das ? - ich würde erwarten, daß im Streitfall die meisten Richter das so einordnen. Ein Notstand wäre wohl keine, weil von der staatlichen Obrigkeit, und Ausgangsbeschränkungen oder Versammlungsverbote ebenfalls nicht. Aber die Pandemie an sich als Auslöser eines Zustandes, in dem die fristgemäße Vertragserfüllung "objektiv unmöglich" oder zumindest sehr erheblich gestört ist, hat sich keine der Vertragsparteien ausgesucht und auch keiner ihrer Erfüllungsgehilfen selbst zu verantworten. Insofern würde ich anstelle des TE nicht darauf bauen, daß es wie unter normalen Umständen zu dem Urteil käme: "Du böser Unternehmer, nun zahl´ mal schön Schadenersatz".
 
N

nordanney

Der TE sollte mal seinen Vertrag zitieren. Dann kann er eine fundierte (Laien)Meinung erhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 08.11.2024
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