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Valery07
Hallo Liebe Forum-Gemeinde,
Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung / Rat zum folgenden Sachverhalt?
Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger erworben.
Der vereinbarte Fertigstellungstermin für das Haus, laut Kaufvertrag, ist der 30.04.2020, für die Außenanlagen - 30.07.2020.
Es stehen zwei Raten aus (aus dem Vertrag):
Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Ratschläge!
Valery
Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung / Rat zum folgenden Sachverhalt?
Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger erworben.
Der vereinbarte Fertigstellungstermin für das Haus, laut Kaufvertrag, ist der 30.04.2020, für die Außenanlagen - 30.07.2020.
Es stehen zwei Raten aus (aus dem Vertrag):
- Nach Fertigstellung gemäß Baubeschreibung Zug um Zug gegen Besitzübergabe (Schlüsselübergabe) 8,4 %
- Nach vollständiger fristgemäßer Fertigstellung einschließlich der Beseitigung etwaiger Mängel wird der Sicherungseinbehalt von 5% vom Gesamtbetrag entsprechend Ziffer 1 sowie die Schlussrate nach vollständiger Fertigstellung von 3,5 % somit insgesamt 8,5 %
- Ist die letzte (also die 8,5 % Rate) erst nach der Fertigstellung der Außenanlagen fällig oder bereits nachdem das Haus bezugsfertig ist und die Mängel beseitigt sind?
- Hörte sich für mich komisch an, habe aber von dem Bauleiter die Aussage (und von ähnlichen Fällen in Foren gelesen), dass die Schlüsselübergabe erst nachdem die komplette Schlussrate überwiesen und eingegangen ist erfolgt. Dann müssten wir praktisch die Außenanlagen im Voraus bezahlen.
Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Ratschläge!
Valery