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Valery07
Hallo Vicky Pedia,Ich kenne ja jetzt eure Vertragsgestaltung nicht. Aber sicherheitshalber alles ind Protokoll schreiben, was Euch wichtig ist. Eine Frist zur Mangelbeseitigung würde ich in jedem Falle rein schreiben. 3 Monate sind hier schon sehr lange!
Schlussrate: steckt ja schon im Wort. Wenn alles fertig ist. Dh. wenn die Außenanlagen noch fehlen, ist dies eine noch zu erbringende Restleistung. Somit kann auch erst alles ausbezahlt werden, wenn alles erledigt ist. Das Geld, was ihr bis zum Schluss einbehaltet, muss Euch ja in die Lage versetzen, zur Not selber mit anderen Firmen fertig zu bauen.
vielen Dank für die hilfreichen Tipps, diese haben meine Einstellung bekräftigt. Dass es trotz der Formulierung im KV (s.o., habe die abgetippt) die Schlüsselübergabe von der Zahlung der Schlussrate abhängig gemacht werden kann - ist schon starker Tobak.
3 Monate sind für die Fehlerbeseitigung wirklich lange Zeit, wurde aber so im Vertrag aufgenommen :-( da wird es schwierig was zu ändern.
VG und bleibt gesund!