Ansonsten hatte ich von einem Anwalt auch diese Geschichte mit dem tieferliegenden Grundstück prüfen lassen: auch hier keine Chance was zu erreichen, da eine Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen wird - nun ja...Schnee von gestern.
Nein, nach meiner Meinung eher Käse aus Holland. Sachmangel wäre gewesen, das Grundstück von einem privaten Verkäufer hätte erlitten, daß die Erschließung "auf Putz" erfolgt. Hier liegt aber etwas ganz anderes vor, das ich auch eher einen "dauerhaften Hausfriedensbruch" nennen würde: die Gemeinde schüttet vor dem Grundstück eine Straße auf (nebenbei: in einem Maße, das m.E. eine genehmigungspflichtige und da nicht abgeböscht auch Nachbar-zustimmungspflichtige Geländeveränderung darstellt); noch dazu ist hier der
Schädiger in Personalunion der Grundstücksverkäufer. D.h. dem Verkäufer war der drohende Nachteil nicht nur bekannt, er hat sie sogar selbst und sehr wahrscheinlich vorsätzlich (weil der Zweck der Kostenersparnis vermeintlich die Mittel heilige) herbeigeführt.
Keine geschehene Verschlechterung, sondern ein herbeigeführter Schaden. Das sehe ich von hier aus ohne Brille, daß Dein Anwalt nicht "Liebling Kreuzberg" ist. Mindestens dessen Freund, der Verfahrensfuchs Dr. Wolter, hätte die Gemeinde hier Mores gelehrt.