11ant
Könntest Du ggf. den Zugang dieses Vorschlages beweisen ?als ich z.B. vor unserem Baustart eine tiefere Gründung auf seine spätere Kellertiefe vorschlug - keine Reaktion.
Könntest Du ggf. den Zugang dieses Vorschlages beweisen ?als ich z.B. vor unserem Baustart eine tiefere Gründung auf seine spätere Kellertiefe vorschlug - keine Reaktion.
Ja...ich hatte diesen Vorschlag seinem Architekten per Mail gesendet.Könntest Du ggf. den Zugang dieses Vorschlages beweisen ?
Aber eigentlich ist das auch egal, da der Notartermin erst am 21. November gewesen ist und unsere Baueinreichung und Baustart deutlich davor war - daher war zum damaligen Zeitpunkt die Gemeinde noch Eigentümerin des Mittelhauses.Ja...ich hatte diesen Vorschlag seinem Architekten per Mail gesendet.
Ich würde Deinen GU bitten, gegen ein kleines Honorar die Bautätigkeiten des Nachbarn bis zum Abschluss der Kellerarbeiten regelmäßig zu begutachten und bei Problemen gleich "Alarm" zurufen.im Konfliktfall