Nachdem wir ja nun mit dem „ach, wir unterfangen euch jetzt mal“ konfrontiert wurden sahen wir uns gezwungen, diverse Dinge nun schriftlich unserem Nachbarn zu übermitteln. Vor allem auch, weil in einem Telefonat mit seinem Architekt dieser der Meinung war, man müsste bei 30cm Unterschied keine Unterfangung durchführen sondern könnte einfach tiefer buddeln.
Auch die Einholung eines rechtlichen Rats war recht hilfreich. Wir müssen lt. Nachbarschaftsgesetz in BW keine Abfangung dulden. Bei solch einem Vorhaben müsste man uns ebenfalls zwei Wochen vor Baubeginn mit allen notwendigen Unterlagen informieren, was denn nun an unserem Fundament passieren soll. Angeblich stehen sie kurz vor Baustart - nichts geschehen. Auch ein Bodengutachten, was ja auch eine Gründungsempfehlung beinhaltet, wurde noch nicht durchgeführt. Auch keine Anforderung von unseren oder den Tiefbauunterlagen der Nachbarn, wurde noch nicht angefordert. Und das, obwohl man in eine Baulücke baut.
Wir haben nun vorsorglich einer Unterfangung widersprochen und nochmals ganz deutlich gemacht, was deren und unsere Rechte sind und wir uns bei solch einer Planung Gedanken um die Sicherheit unseres Gebäudes machen. Sollte doch angefangen werden, würden wir einen Baustopp erwirken.
Unser Vorschlag wäre nun, dass wir gemeinsam einen Planer suchen, der einen vernünftigen Grundungsvorschlag ausarbeitet, dass lt. DIN 4123 von einer Fachfirma ausgeführt wird und die Ausführung ebenfalls von einem Sachverständigen überwacht wird. Vor Baubeginn muss natürlich ebenfalls noch der aktuelle unversehrte Zustand unseres Hauses vom Sachverständigen abgenommen werden, sollte es doch zu Setzungen kommen usw. Die Kosten müssten natürlich vom Nachbar getragen werden.
Wir wollten diesen Schritt eigentlich nicht gehen. Allerdings waren wir nach den Aussagen des Architekten und Nachbarn so verblüfft von deren fachlichen Lücken, dass wir keine andere Wahl sahen.