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Heidi1965
Wir haben ein altes kleines Haus abreißen lassen und einen größeren Neubau mit 9 m langem Carport als Grenzbebauung beantragt. Die Genehmigung liegt vor. Jetzt meint der Nachbar - neben dem Carport - wir müssten noch eine Vereinbarung mit ihm treffen. Schließlich müsste bei ihm eine Baulast eingetragen werden. Auf seiner Seite ist keine Grenzbebauung sondern nur Garten. Wie ist es rechtlich?