Hallo,
Gibt es eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung eines Bauantrages? Wir haben unseren Bauantrag in der 37KW eingereicht. Der nach 2 Wochen wieder zurück kam da wir zum Beispiel nicht eingezeichnet haben wo die Mülltonnen stehen oder wo Grünflächen auf unserem Grundstück später sein sollen. Nach dem alle "Fehler" beseitigt wurden ging er wieder zurück zum Bauamt.Wir sind jetzt in der 46KW und haben noch nichts wieder.:mad:
Wenn ich Dich richtig verstehe, hat Dein Bauantrag bis heute ein reale Laufzeit von 5 - 6 Wochen?
Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude und Garagen, fallen unter das "Vereinfachte genehmigungsverfahren". In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung
nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen wie z.B. Stellplätze und Abstandsflächen geprüft. Die Genehmigung hierzu wird im Regelfall nach 4-6 Wochen erteilt; oft unbemerkt von den Antragstellern, wenn der Architekt nicht ein "Benachrichtigungsfeld" auf dem Bauantrag markiert hat.
Dann gibt es noch das "normale Genehmigungsverfahren". Hierbei handelt es sich um das "umfassendste" Baugenehmigungsverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung von Vorhaben, Anlagen und Einrichtungen durchgeführt, die besonderen Anforderungen unterliegen. Die Behörde prüft in diesem Verfahren die Einhaltung
aller öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Die Erteilung einer Baugenehmigung kann in den Fällen eines "normalen Genehmigungsverfahrens" bis zu 3 Monate und länger in Anspruch nehmen.
Freundliche Grüße