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dobbelhaus
Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.
Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.
Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..