Zum Thema Mahnverfahren: wenn man einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widerspricht ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der genau wie ein Urteil ein normaler Vollstreckungstitel ist. Auf Grundlage des Vollstreckungsbescheids kann dann der Gerichtsvollzieher beauftragt oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Konten, Gehalt, Lebensversicherungen usw. beantragt werden.
Ich würde ihn auch trotzdem beauftragen, allerdings wie vorgeschlagen evtl. auf Anzahlungen verzichten bzw. die Materialien direkt selbst bezahlen.