C
cschiko
Beraten lassen!
Aber ein Darlehen von B an A wäre eine Möglichkeit und das wird dann ausgelöst, wenn verheiratet. Oder eben erst mal zahlt B die Erbschaftssteuer und der Anteil der von B dann davon getragen werden soll, wird z.B. für die Küche genutzt oder so. Und vor der gemeinsamen Eintragung ins Grundbuch solltet ihr eben verheiratet sein.
Andere Wege kann nur ein Steuerberater aufzeigen.
Aber ein Darlehen von B an A wäre eine Möglichkeit und das wird dann ausgelöst, wenn verheiratet. Oder eben erst mal zahlt B die Erbschaftssteuer und der Anteil der von B dann davon getragen werden soll, wird z.B. für die Küche genutzt oder so. Und vor der gemeinsamen Eintragung ins Grundbuch solltet ihr eben verheiratet sein.
Andere Wege kann nur ein Steuerberater aufzeigen.