M
Müllerin
Ja die Stichwege gehören der Stadt, die sind nicht gemeinschaftlich unter den Anliegern aufgeteilt. Wurden erst dies Jahr fertiggestellt.
Das Teil steht 3m vom Nachbargrundstück weg, hat weniger als 30m3 und wird auch nicht höher als die erlaubten 3m.
Zum Stichweg hat es nen Abstand von ca 1 m.
Die Paragraphen les ich gleich.
Das Teil steht 3m vom Nachbargrundstück weg, hat weniger als 30m3 und wird auch nicht höher als die erlaubten 3m.
Zum Stichweg hat es nen Abstand von ca 1 m.
Die Paragraphen les ich gleich.