Steuerrechtlicher Rat Grundbucheintrag

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N

nordbayer

Und womöglich soll bei der Gelegenheit die Grundschuld auch gleich so erhöht werden, dass die Finanzierung für den kompletten Hausbau passt. Wie rechnet man dann die Schenkungssteuer aus?
 
face26

face26

Na dann erkläre mal ob du die Schenkungssteuer auf den vollen Grundstückswert ansetzen würdest, wenn gleich ein Anteil des laufenden Kredits auf das Grundstück mit "geschenkt" wird
Nein, Schenkungssteuer würde anfallen auf Wert des Grundstücks abzgl.. mit "verschenktem" Kredit (bzw. natürlich nur auf den verschenkten Anteil)

stattdessen ein Kaufpreis vereinbart wird und dieser durch eine Änderung der Grundschuld finanziert wird
Weiß nicht genau was Du damit meinst.
 
N

nordbayer

Na wie kann man denn klar abgetrennte Anteile an Krediten verschenken wenn die Bank gesamtschuldnerische Haftung von beiden fordern wird für den Hausbau?
 
face26

face26

Verstehe das Problem nicht. Grundstück Wert 400.000 Kredit 200.000. A schenkt B die Hälfte des Grundstücks. Somit gehört beiden nachher die Hälfte. Am Grundstück und an den Schulden. Steuerrelevant dann 100.000. Die Hälfte des „Nettowertes“

Edith: Natürlich vorher mit Bank zu klären
 
N

nordbayer

Kann man womöglich aber auch so gestalten mit Anteilen und Kreditsummen, dass am Ende des Hausbaus summa summarum keine Schenkung besteht. Wäre eh die bessere Variante für die TE, weil sie nichts ohne Not herschenken sollte.
Beispiel Frau Grundstückswert 400
Frau Kredit 100
Mann hat Eigenkapital 0
Haus kostet 500, das heißt Kredit muss auf 600 erhöht werden. Beide müssen gesamtschuldnerisch haften für 600. Liste mal in diesem Beispiel alle Transaktionen und Vertragsgestaltungen auf, so dass der Frau hinterher 300 mehr am gemeinsam in gleicher Höhe getilgten Haus gehören als dem Mann und somit effektiv keine Schenkung bestand.

Ich könnte hier auf Anhieb diverse Gestaltungswege nennen, die alle ihre Fallstricke haben und andere Auswirkungen auf Grundbuchkosten, Notarkosten, Steuern und Risiken haben. Aber dafür gibt es ja den Steuerberater und den Notar.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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