Dachgeschoss nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet - NRW

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Pinky0301

Pinky0301

Hab jetzt leider auf die schnelle nichts zum Thema "ungenehmigter Wohnraum" gefunden, aber etwas zum Thema Deckenhöhe, was sich meiner Meinung nach übertragen lässt. Gefunden auf 123recht Punkt de.

Ich zitiere aus dem Kommentar Beck: "Kann die vereinbarte Nutzung des Mietobjektes aus bauordnungsrechtlichen Gründen nicht ausgeübt werden liegt ein Mangel vor...(OLG Nürnberg ZMR 1999,255) Erweist sich im Verlaufe des Mietverhältnisses, dass die als Wohnräume vermieteten Räume u. a. wegen zu geringer Deckenhöhe einer baurechtlichen Nutzungsbeschränkung unterliegen, so mindert sich die Miete ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von der Beschränkung auch dann, wenn die Räume als vertragsgemäß angenommen und bewohnt worden sind. (LG Lüneburg WuM 1989, 368). Voraussetzung für die Annahme eines Sachmangels (fehlende oder beeinträchtigte Gebrauchstauglichkeit) ist, dass die zuständige Behörde die Nutzung untersagt oder insoweit ein behördliches Einschreiten zu erwarten ist. (OLG Düsseldorf ZMR 2000, 707) So kann sich der Mieter nicht auf einen Mangel berufen, solange die zuständige Baubehörde die zu geringe Deckenhöhe in den Zimmern nicht beanstandet hat. (LG Berlin GE 1989,91)"
 
N

nordanney

Wieso soll der Mieter Miete kürzen dürfen?
Weil die tatsächliche Mietfläche von der im Vertrag abweicht. Wenn mir 100qm Wohnfläche vermietet werden (mit dem Nutzwert Mietfläche), ich aber nur 0qm tatsächlich bekomme, ist das ein wesentlicher Mangel in der Mietfläche. Dazu gibt es mehr als genug Urteile hinsichtlich der tatsächlichen und der im Mietvertrag stehenden Fläche.
 
Pinky0301

Pinky0301

Und ich bin trotzdem der Meinung, dass diese Regel nicht anwendbar ist. Sie bezieht sich ja darauf, dass die qm-Angabe im Mietvertrag nicht den qm der Wohnung entspricht. Ob genehmigt oder nicht ändert aber nichts an der Grundfläche der gemieteten Wohnung.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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