Das ist aber für die Bafa nicht relevant denn :
Was passiert, wenn die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag von der gemessenen Jahresarbeitszahl abweicht?
Bei geförderten Wärmepumpenanlagen im Neubau muss nach einem Betriebsjahr ein Qualitätscheck der Anlage gemacht werden. Hierbei muss die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag mit der im realen Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl verglichen werden.
Bei der tatsächlichen Jahresarbeitszahl spielt aber neben der Qualität der Anlage auch das Nutzerverhalten eine nicht unerhebliche Rolle. Dieses kann während der Ermittlung der berechneten Jahresarbeitszahl nur begrenzt berücksichtigt werden. Abweichungen sind also durchaus normal. Der gewährte Zuschuss wird nicht im Nachhinein zurückgefordert.