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volkmar
Hallo,
wir wohnen in einem kleinen Haus (100qm Wohnfläche auf 2 Etagen) in Thüringen und wollen wegen Familienvergrößerung ausbauen.
Geplant war, eine bislang nicht genutzte Bodenkammer als große Gaube umzubauen. Da die Grundfläche dieses neuen Raums zu gering ist (6 Meter lang, aber nur 2,40 M tief), steht aktuell die Idee im Raum, das erste Geschoss 2 Meter über das Erdgeschoss herausragen zu lassen. Das Geschoss selbst soll dann entweder mit 2 Stahlbetonsäulen oder mit 2 hochgezogenen Steinwänden abgestützt werden. Die Auskragung würde auf unseren betonierten (noch unsanierten) Innenhof ragen. Da wir den Hof gemütlich finden und wir eh vorhatten, irgendwann eine Markise oder einen Laubengang aus Holz zu bauen, käme die Auskragung dem entgegen. Wir hätten praktisch einen überdachten Bereich auf dem Innenhof, den wir von der Fläche aber weiterhin voll nutzen können.
Mit dem Architekten haben wir bereits diverse andere Modelle diskutiert, auch eine Aufstockung oder komplette Sanierung des Dachstuhls stand zur Disposition, war aber alles in allem zu kompliziert, zu teuer oder beides.
Zu meiner Frage:
Welche Fläche kann der Architekt hier eigentlich ansetzen bei der Berechnung?
Nach meiner Rechnung entsteht ein neuer Raum mit der Größe 6 Meter x 4,50 Meter. Allerdings halt in der ersten Etage. Da wir komplett unterkellert sind, weiß ich, dass die Gründung der Fundamente für die Stahlsäulen auf Kellerunterkante erfolgen muss.
Sprich, ich muss 2 Fundamente 2m tief setzen, da darauf die Säulen, obendrauf dann den eigentlichen Ausbau. In dem Zusammenhang würde dann das Dach auch gleich noch neu gedeckt werden, weil es schon sehr alte Dachziegel hat.
Alle anderen Räume im Haus müssen nicht "angefasst" werden.
Der Architekt wird nur für Leistungsphase 1-4 benötigt.
Zusatzfragen:
Inwieweit kann der Architekt Eigenleistungen bei den Baukosten einrechnen?
Wäre es einfacher, statt der tiefen Säulenfundamente für die Fläche, die auskragt (6x2 Meter) einfach eine Bodenplatte zu gießen? Ist das überhaupt erlaubt und möglich neben einem unterkellerten Haupthaus?
Gruß
Volkmar
PS: Wir haben maximal 50T EUR zur Verfügung.
wir wohnen in einem kleinen Haus (100qm Wohnfläche auf 2 Etagen) in Thüringen und wollen wegen Familienvergrößerung ausbauen.
Geplant war, eine bislang nicht genutzte Bodenkammer als große Gaube umzubauen. Da die Grundfläche dieses neuen Raums zu gering ist (6 Meter lang, aber nur 2,40 M tief), steht aktuell die Idee im Raum, das erste Geschoss 2 Meter über das Erdgeschoss herausragen zu lassen. Das Geschoss selbst soll dann entweder mit 2 Stahlbetonsäulen oder mit 2 hochgezogenen Steinwänden abgestützt werden. Die Auskragung würde auf unseren betonierten (noch unsanierten) Innenhof ragen. Da wir den Hof gemütlich finden und wir eh vorhatten, irgendwann eine Markise oder einen Laubengang aus Holz zu bauen, käme die Auskragung dem entgegen. Wir hätten praktisch einen überdachten Bereich auf dem Innenhof, den wir von der Fläche aber weiterhin voll nutzen können.
Mit dem Architekten haben wir bereits diverse andere Modelle diskutiert, auch eine Aufstockung oder komplette Sanierung des Dachstuhls stand zur Disposition, war aber alles in allem zu kompliziert, zu teuer oder beides.
Zu meiner Frage:
Welche Fläche kann der Architekt hier eigentlich ansetzen bei der Berechnung?
Nach meiner Rechnung entsteht ein neuer Raum mit der Größe 6 Meter x 4,50 Meter. Allerdings halt in der ersten Etage. Da wir komplett unterkellert sind, weiß ich, dass die Gründung der Fundamente für die Stahlsäulen auf Kellerunterkante erfolgen muss.
Sprich, ich muss 2 Fundamente 2m tief setzen, da darauf die Säulen, obendrauf dann den eigentlichen Ausbau. In dem Zusammenhang würde dann das Dach auch gleich noch neu gedeckt werden, weil es schon sehr alte Dachziegel hat.
Alle anderen Räume im Haus müssen nicht "angefasst" werden.
Der Architekt wird nur für Leistungsphase 1-4 benötigt.
Zusatzfragen:
Inwieweit kann der Architekt Eigenleistungen bei den Baukosten einrechnen?
Wäre es einfacher, statt der tiefen Säulenfundamente für die Fläche, die auskragt (6x2 Meter) einfach eine Bodenplatte zu gießen? Ist das überhaupt erlaubt und möglich neben einem unterkellerten Haupthaus?
Gruß
Volkmar
PS: Wir haben maximal 50T EUR zur Verfügung.