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Christoph_123
Hallo,
bzgl. eines Grundstücks in der Familie kam die Frage nach den Besitzverhältnissen des Hohlraums zwischen zwei Grenzmauern auf. Die Mauern stehen im Abstand von ca. 20cm. In den mir bekannten Plänen ist dieser Hohlraum nicht eingezeichnet, es ist nicht offensichtlich zu welchem Grundstück dieser Raum gehört.
Wer kann in so einem Fall verbindliche Auskunft geben?
Ist in Hessen dafür das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation zuständig?
Baulasten sind keine bekannt - sofern das hier relevant ist. Was macht man wenn es letztendlich nicht eindeutig zu klären ist?
Gruß
Christoph
bzgl. eines Grundstücks in der Familie kam die Frage nach den Besitzverhältnissen des Hohlraums zwischen zwei Grenzmauern auf. Die Mauern stehen im Abstand von ca. 20cm. In den mir bekannten Plänen ist dieser Hohlraum nicht eingezeichnet, es ist nicht offensichtlich zu welchem Grundstück dieser Raum gehört.
Wer kann in so einem Fall verbindliche Auskunft geben?
Ist in Hessen dafür das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation zuständig?
Baulasten sind keine bekannt - sofern das hier relevant ist. Was macht man wenn es letztendlich nicht eindeutig zu klären ist?
Gruß
Christoph