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tobi412
Wir bauen gerade ein Einfamilienhaus mit Garage schlüsselfertig über einen Generalunternehmer.
Wir bekommen eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung und möchten dafür die Innovationsförderung durch das BAFA beantragen.
Die Frage ist jetzt ob wir das Angebot beim BAFA einreichen müssen, das der Installateur an unseren GU gestellt hat oder
muss der Installateur dieses Angebot auf unseren Namen ausstellen?
Erst nach Beantragung durch uns beim BAFA darf der Installateur ja die gewählte Heizung an unseren GU bestätigen.
Danke schon mal für die Antworten!
Wir bekommen eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung und möchten dafür die Innovationsförderung durch das BAFA beantragen.
Die Frage ist jetzt ob wir das Angebot beim BAFA einreichen müssen, das der Installateur an unseren GU gestellt hat oder
muss der Installateur dieses Angebot auf unseren Namen ausstellen?
Erst nach Beantragung durch uns beim BAFA darf der Installateur ja die gewählte Heizung an unseren GU bestätigen.
Danke schon mal für die Antworten!