B
Bennedetto
Hallo zusammen,
bzgl. eines Antrags bzgl. Förderung unserer luftwärmepumpe (Neubau) habe ich eine Frage.
Und zwar ist der Werkvertrag mit der Firma (Büdenbender) bereits seit Ende 2019 geschlossen. Die Baumaßnahmen werden jedoch erst in den nächsten Monaten so langsam anlaufen.
Nun ist laut Bafa unsere Wärmepumpe nicht förderfähig, da der Werkvertrag vor dem online-Antrag der Bafa geschlossen wurde. Ist dies so richtig? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, da viele Freunde in den letzten 2,3 Jahren gebaut haben und nun rückwirkend Geld beantragen.
Generell finde ich dieses Verfahren sehr kompliziert. Vlt. könnt ihr mir da Klarheit verschaffen
So Nebenbei.... Ohne Mühe konnte ich 2 Kinder bei Familienkasse, Beihilfe, PKV, anmelden..hab ein ganzes Haus abgewickelt, bin studiert....aber offensichtlich zu doof um Bafa zu verstehen XD
bzgl. eines Antrags bzgl. Förderung unserer luftwärmepumpe (Neubau) habe ich eine Frage.
Und zwar ist der Werkvertrag mit der Firma (Büdenbender) bereits seit Ende 2019 geschlossen. Die Baumaßnahmen werden jedoch erst in den nächsten Monaten so langsam anlaufen.
Nun ist laut Bafa unsere Wärmepumpe nicht förderfähig, da der Werkvertrag vor dem online-Antrag der Bafa geschlossen wurde. Ist dies so richtig? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, da viele Freunde in den letzten 2,3 Jahren gebaut haben und nun rückwirkend Geld beantragen.
Generell finde ich dieses Verfahren sehr kompliziert. Vlt. könnt ihr mir da Klarheit verschaffen
So Nebenbei.... Ohne Mühe konnte ich 2 Kinder bei Familienkasse, Beihilfe, PKV, anmelden..hab ein ganzes Haus abgewickelt, bin studiert....aber offensichtlich zu doof um Bafa zu verstehen XD