Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock)

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J

jj-siegen

Hallo zusammen,
nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet. Wir haben ein Grundstück in Siegen (NRW) in Aussicht und sind uns über die Auswirkungen des Bebauungsplanes nicht ganz im Klaren.
Für das besagte Grundstück ist laut Bebauungsplan eine 2-geschossige Bauweise erlaubt. In der BO NRW habe ich die Definition gefunden ( Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat). Soweit so gut. Zum Thema Kniestock/Drempel ist im Bebauungsplan nichts zu finden. Es gibt aber ein weiteres Dokument auf der Seite der Stadt Siegen (Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan 311) in dem eine Drempelhöhe von 70cm vorgeschrieben ist. Die maximale Firsthöhe laut Bebauungsplan ist auf 8m festgesetzt.

Mir erschließt sich hier der Sinn nicht so richtig. Einerseits darf ich einen 2-geschossigen "Klotz" bauen aber wenn ich nur 1 Geschoss + Dachgeschoss baue darf der Drempel nur 70cm haben? Habe ich das so richtig verstanden? Macht es Sinn?

Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen,

Mit besten Grüßen,
jj-siegen
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E

Escroda

Habe ich das so richtig verstanden?
Ja.
Ob es sinnvoll ist, musst Du die Stadtplaner fragen, die sich das ausgedacht haben. Wenn die hohe Drempel häßlich oder für die Gegend unpassend finden, dann haben sie das richtge Instrument gewählt, um dies im Baugebiet zu verhindern. Wenn Du anderer Meinung bist, hättest Du bei der Aufstellung von Bebauungsplan und Gestaltungssatzung intervenieren müssen. Jetzt sind die Satzungen rechtskräftig und niemand zwingt Dich, das Grundstück zu kaufen.
 
J

jj-siegen

Danke schonmal für die Antwort. Mir erschließt sich nur nicht, warum ein hoher Drempel "häßlicher" sein soll als 2 Vollgeschosse. Im Bereich des Bebauungsplan's in dem nur 1 geschossig gebaut werden darf leuchtet mir das schon ein. Aber im Bereich mit 2 möglichen Vollgschossen eben nicht.
 
E

Escroda

Mir erschließt sich nur nicht, warum ein hoher Drempel "häßlicher" sein soll als 2 Vollgeschosse.
Ja, so verschieden sind die Geschmäcker. X6-Fahrern erschließt sich auch nicht, warum hochbeinige Sportwagen häßlich sein sollen. Wenn ich eine Gestaltungssatzung für Autos erlassen könnte, würde ich diesen Wagentyp aus meinem Wirkungskreis verbannen.
 
J

jj-siegen

Vielen Dank nochmal für die bildliche Erläuterungen
Ich hätte noch eine weiter Frage zum Bebauungsplan. Wie in den Anhängen von Beitrag #1 zu sehen ist im Bebauungsplan eine Bebauung mit "Firstrichtung traufständig zur Verkehrsfläche" (F) vorgesehen.
Ich habe hier mal unser favorisiertes Grundstück skizziert. Wie ist hier "Firstrichtung traufständig zur Verkehrsfläche" zu interpretieren. Das Grundstück liegt ja am Wendekreis. Muss man hier die Straße gedanklich weiterführen oder traufständig zum Gehweg? Wie seht ihr das?

Viele Dank vorab!
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J

jj-siegen

Hallo zusammen,
ich habe nochmal eine Frage zum Thema Kniestock.Sorry, aber irgendwie versteh ich das alles nicht so richtig.
Alle Angabe zum Bebauungsplan sind im 1. Thread zu finden.

Meine Frage ist, bis wann der Kniestock ein Kniestock ist und ab wann man von einem 2. Geschoss bzw. einer "normalen Wand" redet (abgesehen von der Definition eines Vollgeschosses; die habe ich mittlerweile verstanden) und somit der Kniestock kein Kniestock sondern eine Geschosswand ist. Ich hänge mal eine Skizze an und hoffe ihr versteht was ich meine. Ich kann es leider nicht besser erklären ops:
Hintergrund der Frage ist, dass wir 2-geschossig bauen dürfen, aber nur mit einem Kniestock von 70cm (Oberkante Rohdecke bis Unterkante Fußpfette) und einer maximalen Höhe baulicher Anlagen gemessen von der Geländeoberfläche von 8m. Daher würde ich gern wissen ob es ab einer gewissen Wandhöhe (Skizze Option 2m oder 2,5m) einfach eine Geschosswand ist und es keinen Kniestock mehr gibt.

Oh je, alles sehr durcheinander, aber ich bekomme es nicht vernünftig formuliert. Sorry.

Vielen Dank schonmal, mit besten Grüßen!
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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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