Nicht "gleich", sondern erst, seit es Mode wird, daß Gemeinden ...
Gibt kein Geburtsrecht auf ein optimales Grundstück.
... dahingehend auslegen, den Baugrund mit Aufputzstraßen umzingeln zu können, sollen doch die Leute die glauben Wohneigentum haben zu müssen entsprechend erstmal ordentlich für aufzuschüttende Erde bluten. Das ist asozial und damit diametral im Gegensatz zu dem, wie sich eine Gemeinde zu verhalten hätte.
Wenn die Gemeinde aufschütten würde, haut sie das auf den Grundstückspreis drauf.
Die Gemeinde schüttet ja eben auf anstatt die Kanalrohre wie sich das gehört einzubuddeln. Und sie tut das - für eine Gemeinde eben asozialerweise - nach dem Sankt Floriansprinzip. Leider braucht es (schlicht weil die Grundstücksflächen größer sind als die Erschließungsflächen) ein Vielfaches an Masse, um auf den Grundstücken mit dieser unnötigen Erhöhung "mitzuziehen". Es ist also im Endeffekt nicht nur eine Verlagerung von öffentlichen (und wegen der Umlegung ohnehin nur vorzufinanzierenen) Kosten in die privaten Haushalte, sondern eine Vervielfachung der Kosten. Das verstößt gegen jedes haushaltsrechtliche Spargebot und wird m.E. nur so lange Bestand haben, wie es niemand verwaltungsrechtlich angreift. Ich bezahle als Anlieger bei einer Aufputzerschließung für jeden unter der Straße gesparten Ausschachtungskubikmeter ein ganzes Dutzend Aufschüttungskubikmeter auf meinem Grundstück. Wohlgemerkt, den Ausschachtungskubikmeter unter der Straße hätte ich ebenfalls bezahlt, und zwar bei einer Anliegerstraße praktisch voll. Die Gemeinde spart sich also nur eine Vorfinanzierung, vervielfacht aber die Kosten für die Anlieger, was kommunalrechtlich schlicht treuwidrig ist. Damit kommen die nur so lange durch, bis denen mal jemand gerichtlich eine Klatsche verpaßt. Der Zweck eines ausgeglichenen Gemeindehaushaltes heiligt nicht maßlos alle Mittel. Auch Bürgermeister müssen mal ihre Köpfe anstrengen und neue Wege gehen, sonst sollen sie sich Bürgerlehrlinge nennen.