Wird denn die Planstrasse nicht von der Gemeinde erstellt und auch finanziert?
Es fehlen jede Menge Informationen.
-Gibt es ein laufendes Baulandumlegungsverfahren?
-Ist der Verkäufer Umlegungsbeteiligter?
-Beinhaltet die zum Verkauf stehende Fläche auch die Straßenfläche?
ausschliesslich mir und keinem Bauträger oder der Gemeinde zu verkaufen
-Gab es "Krieg" mit der Gemeinde?
Sieht älter aus. Wann wurde der Bebauungsplan rechtskräftig?
Ist die Straßenfläche als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt?
Meine Version der Geschichte (bitte korrigieren):
Dem Verkäufer gehören die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flurstücke 270/1 und 270/2. In den 90ern des letzten Jahrhunderts überplant die Gemeinde das Gebiet mit einem Bebauungsplan. Wegen Nichtigkeiten entbrennt ein Streit zwischen Verkäufer und Gemeinde, so dass der Bebauungsplan mit Ausnahme der Flächen des Verkäufers realisiert wird. Nun willst Du die Flächen kaufen und schließt einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. Die Gemeinde macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und will in den Vertrag einsteigen. Wegen der alten Wunden lehnt der Verkäufer ab und Du musst warten, bis seine Erben den Nachlass abwickeln.