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pat2019
Guten Abend zusammen,
wir planen ein Haus mit Satteldach und drittem Giebel und haben eine Verständisfrage bezüglich der Traufhöhe.
Im Bebauungsplan gibt es folgende Festlegung:
"Die maximal zulässige Traufhöhe (traufseitiger Schnittpunkt der Außenkante des Umfassungsmauerwerkes mit der Oberkante der Dacheindeckung) darf maximal 6,25m über der Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens liegen. Untergeordnete Gebäuderücksprünge werden von der Festsetzung zur Traufhöhe nicht berührt."
Wie wird die Traufhöhe für den dritten Giebel bestimmt? Nach unserem Verständnis wäre es die Linie (1).
Ist das korrekt? Oder wird die Traufhöhe des Giebels mit Linie (2) gemessen (Der Bebauungsplan spricht ja vom traufseitigen Schnittpunkt)?
Schönen Abend!
wir planen ein Haus mit Satteldach und drittem Giebel und haben eine Verständisfrage bezüglich der Traufhöhe.
Im Bebauungsplan gibt es folgende Festlegung:
"Die maximal zulässige Traufhöhe (traufseitiger Schnittpunkt der Außenkante des Umfassungsmauerwerkes mit der Oberkante der Dacheindeckung) darf maximal 6,25m über der Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens liegen. Untergeordnete Gebäuderücksprünge werden von der Festsetzung zur Traufhöhe nicht berührt."
Wie wird die Traufhöhe für den dritten Giebel bestimmt? Nach unserem Verständnis wäre es die Linie (1).
Ist das korrekt? Oder wird die Traufhöhe des Giebels mit Linie (2) gemessen (Der Bebauungsplan spricht ja vom traufseitigen Schnittpunkt)?
Schönen Abend!