Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
@Escroda Ein Vertreter einer anderen Hausfirma hat den Zwerchgiebel als Gaube bezeichnet. Das meinte ich mit unterschiedlichen Aussagen.
Ursprünglich war es Ziel im Freistellungsverfahren zu bleiben. Weniger der Kosten wegen, mehr des zeitlichen Ablaufs her. Da dadurch der Startschuss für den Bau eher fallen kann. Nach Euren Aussagen denke ich, dass wir eher im klassischen Bauantragsverfahren unser Glück versuchen.
@guckuck2 Grundsätzlich habe ich mit meinen zwei direkten Nachbarn telefoniert und keine Ablehnungen eingesehen. Beide haben wir jedoch den von mir geschilderten Sachverhalt dargestellt (lt. mdl. Aussage so wie wir ursprünglich geplant). Einer meiner Nachbarn hat einen guten Draht zum Gemeinderat und teilte mir mit, dass auch da eine breitere Gaube abgelehnt wurde. Also sind es mittlerweile 3 Fälle. Ich gehe davon aus, dass die Planer der Baufirmen bei der Gemeinde Voranfragen gestellt haben ( einfach auch wegen der Unklarheiten des B-Plans), um dieses Thema zu prüfen.
Ich werde der Sache aber nochmal nachgehen.
Ich werde mal bei der Gemeinde mit meinem Plan vorsprechen. Die haben jedoch nach meinen bisherigen Kontakten keine bis wenig Expertise und sagen meist...das muss ihr Planer doch wissen. Ansonsten bleibt ja noch das Landratsamt.
Mir war erstmal wichtig zu eroieren, ob ich mit meinem Verständnis des Dachaufbaus richtig liege. Aber
@11ant hat es wohl trefflich erfasst. Der Bebauungsplan ist ausgesprochen konservativ (willkommen in Bayern und die Gemeinde wird das wohl genauso auslegen.
Daher bleibt wohl nur Bauantragsverfahren mit Beantragung einer Freistellung vom Bebauungsplan und Argumente sammeln. Das Risiko eines Rückbaus möchte ich keinesfalls eingehen.