Das ist so leider alles nicht richtig.
Einfach mal 201a stgb nachlesen.
Grundsätzlich ist es nur verboten, Bilder zu veröffentlichen, oder geschützt Bereiche zu fotografieren oder das Ansehen dadurch zu schädigen.
Sollte er die Aufnahmen während deiner Tat gemacht haben, hat er eine Ordnungswidrigkeit dokumentiert die gegen dich als Beweismittel genutzt werden kann...
Alles in allem eigentlich nicht der Rede wert.
Schlechte Grundlage einer Nachbarschaft
Für alle die jetzt die Nase rümpfen:
Nach falscher herrschender Meinung dürfte niemand mehr irgendwelche Urlaubsfotos machen auf denen andere Menschen zu sehen sind. Aber als kleine Anekdote, sobald sie auf Veranstaltungen mit mehr als 5-10 Teilnehmern gezeigt werden (Hochzeit, 60er etc) gelten sie als veröffentlicht