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danixf
Hallo zusammen,
dass ich überhaupt einen Beitrag eröffnen muss ist schon ein schlechter Scherz, aber ich komme nicht weiter.
Wir haben an unseren Terrassentüren Kunststoffgriffe außen. Die ganz einfache Variante. Zwei davon sind mittlerweile locker geworden und einer sogar gänzlich abgefallen. Die Befestigung ist mit zwei Mini-Schrauben gemacht worden. Die waren nicht einmal einen CM lang.
Der erste wurde „auf Kulanz“ erneuert.
Für den zweiten, der 1 Monat später das Zeitliche gesegnet hat, gab es jetzt eine Rechnung. Nach diversen Mails hin und her wird immer noch auf eine Zahlung gepocht.
Da wir nicht einmal ein halbes Jahr im Haus wohnen und die Tür vielleicht 100x genutzt haben in der Zeit habe ich es natürlich auf die Gewährleistung geschoben.
Nun heißt es die Gewährleistung gibt es nicht bewegliche Bauteile. Mir wird vorgeworfen, dass ich die Terrassentür nicht ordnungsgemäß nutze und pflege.
Wie man einen Plastikgriff nicht richtig nutzen kann weiß ich nicht. Dass ich innerhalb weniger Monate eine Wartung vornehmen muss habe ich auch noch nie gehört. Heißt es nicht jährlich? Im Übrigen sind die Türen keinesfalls schwergängig o.Ä.
Auch wird auf eine gebrauchsübliche Abnutzung hingewiesen. Meine Nachfrage nach einem Abomodell für Türgriffe daraufhin blieb leider unbeantwortet.
Es finden sich Berichte im Internet wo dieser Griff gänzlich abgebrochen wurde und die Schrauben immer noch fest in der Tür sind.
Der Griff an der dritten Terrassentür hält bombenfest.
Es ist allem Anschein nach also möglich diese Schrauben fest zubekommen.
Meine eigentliche Frage: Ist es Usus, dass man Reparaturen "beweglicher Bauteile" zahlen muss, obwohl die Abnahme erst wenige Monate her ist?
@11ant eigentlich doch dein Fachgebiet
dass ich überhaupt einen Beitrag eröffnen muss ist schon ein schlechter Scherz, aber ich komme nicht weiter.
Wir haben an unseren Terrassentüren Kunststoffgriffe außen. Die ganz einfache Variante. Zwei davon sind mittlerweile locker geworden und einer sogar gänzlich abgefallen. Die Befestigung ist mit zwei Mini-Schrauben gemacht worden. Die waren nicht einmal einen CM lang.
Der erste wurde „auf Kulanz“ erneuert.
Für den zweiten, der 1 Monat später das Zeitliche gesegnet hat, gab es jetzt eine Rechnung. Nach diversen Mails hin und her wird immer noch auf eine Zahlung gepocht.
Da wir nicht einmal ein halbes Jahr im Haus wohnen und die Tür vielleicht 100x genutzt haben in der Zeit habe ich es natürlich auf die Gewährleistung geschoben.
Nun heißt es die Gewährleistung gibt es nicht bewegliche Bauteile. Mir wird vorgeworfen, dass ich die Terrassentür nicht ordnungsgemäß nutze und pflege.
Wie man einen Plastikgriff nicht richtig nutzen kann weiß ich nicht. Dass ich innerhalb weniger Monate eine Wartung vornehmen muss habe ich auch noch nie gehört. Heißt es nicht jährlich? Im Übrigen sind die Türen keinesfalls schwergängig o.Ä.
Auch wird auf eine gebrauchsübliche Abnutzung hingewiesen. Meine Nachfrage nach einem Abomodell für Türgriffe daraufhin blieb leider unbeantwortet.
Es finden sich Berichte im Internet wo dieser Griff gänzlich abgebrochen wurde und die Schrauben immer noch fest in der Tür sind.
Der Griff an der dritten Terrassentür hält bombenfest.
Es ist allem Anschein nach also möglich diese Schrauben fest zubekommen.
Meine eigentliche Frage: Ist es Usus, dass man Reparaturen "beweglicher Bauteile" zahlen muss, obwohl die Abnahme erst wenige Monate her ist?
@11ant eigentlich doch dein Fachgebiet