Hallo,
Benutzt werden Profile von Knauf CW75 (75mm) und dazu eine Mineralwolldämmung von Knauf (40mm). Laut Knauf müssen diese abgleitsicher angebracht werden, da diese den Hohlraum nicht zu 80% ausfüllen
Sprich die Trockenbaufirma benutzt eine Dämmung, die den Hohlraum im Anschnitt nicht vollflächig ausfüllt? Ich kann nicht beurteilen was euch geschuldet wird, aber ich würde es privat nicht bauen.
Zum Thema Beplankung: Als reine Trennwand kann man es schon 1-seitig beplanken. 2-seitig ist dort zu empfehlen, wo Lasten zu erwarten sind. Aber selbst dann sollte zumindest dort, wo etwas angeschaubt wird (Küche, Badezimmerheizkörper etc.) eine OSB Platte als Verstärkung angebracht werden. Eine vollflächige Verkleidung mit einer OSB Platte ist natürlich schöner, aber euch teurer und muss nicht zwingend sein, wenn man sich an die vorgegebenen Höhen halten kann.
Auch finden wir komisch, dass die Trockenbauwände bei den Badezimmer innen eine 18mm Gipskartonplatte haben und auf der Rückseite 12,5mm.
LG Infuso00
Zu der unterschiedlichen Plattenstärke: Ist die Platte im Bad grün?
Um Eure Sorge zu bewerten: Ich glaube bei dieser Konstruktion ist eine Luftschallübertragung von Badezimmergeräuschen möglich.
Was die Wasserleitungen angeht ist es eher wichtig, dass es keine Aufprallpunkte gibt und die Leitungen gut gedämmt sind und schalldämmende Rohre eingesetzt werden (steht auf den Rohren drauf). Natürlich darf das Rohr keinen Kontakt zur Wand haben, das wäre tödlich.
Bei einer 75er UK kann schonmal in der Wand nicht viel an Leitungen sein.Höchstens Trinkwasser und DN50 Abwasser vom Waschbecken.
Ich sende gleich einmal ein Bild wie wir hier die Badezimmerwände lösen (Ist aber immer eine Frage des Geldes).
Ich kenne mich mit dem Bauträgerrecht nicht aus, um jetzt sagen zu können welche Schritte ihr machen könnt.
Ob es so gebaut werden darf oder nicht ist in jedem Fall dadurch zu bewerten, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik umgesetzt werden. Eine DIN Norm z.B. wagt den Anschein diese abzubilden muss es aber nicht. Die Herstellerangaben sind jedoch umzusetzen. Werden diese missachten wird es schwer zu argumentieren, dass man dennoch die aaRdt einhält.