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Scout
Naja wenn Liquidation nur den Zweck erfüllen sollte, Gewährleistungsansprüche zu umgehen so kann der Liquidator wie auch der Ex-GF juristisch angegangen werden. Denn ggf. müssen hier Rückstellungen gebildet werden bei Auflösung des Vermögens.
Wenn du absehbar Ansprüche haben solltest und von der Insolvenz erfährst so kannst du nach
73 Abs. 2 GmbHG
den Liquidator unterrichten. Der wird dann schon im Eigeninteresse zu deinen Gunsten handeln! Achte also auf die Insolvenzbekanntmachungen, gibt auch online eine Seite vom Bund dafür.
Wenn du absehbar Ansprüche haben solltest und von der Insolvenz erfährst so kannst du nach
73 Abs. 2 GmbHG
den Liquidator unterrichten. Der wird dann schon im Eigeninteresse zu deinen Gunsten handeln! Achte also auf die Insolvenzbekanntmachungen, gibt auch online eine Seite vom Bund dafür.