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Stephan1807
Hallo zusammen! Ich muss das Thema nochmal nach oben holen.
Wir haben über einen Bauträger (BPD) ein Reihenendhaus gekauft, welches aktuell gebaut wird.
Nunmehr wurde uns seitens der ausführenden Baufirma (weisenburger) mitgeteilt, dass der Boden im Baugebiet nicht so tragfähig ist wie zunächst gedacht und dass statische Änderungen (insbesondere Einbau einer 25 x 25 cm Stütze, die vom Keller bis ins 2. OG reicht) am Haus vorgenommen werden müssen.
Die Frage ist nun, ob wir das einfach so hinnehmen müssen. Die Stütze, die unter anderem durch den Flur und das Bad verläuft, stört uns doch sehr!
Im Bauträgervertrag ist ein Änderungsvorbehalt enthalten, mit dem der Bauträger sich entsprechende Änderungen vorbehält, wenn sie notwendig sind und für den Käufer nicht wertmindernd bzw. zumutbar.
Dass die Änderung notwendig ist, steht außer Frage. Wir möchten ja nicht, dass unser Haus eines Tages einkracht oder sich starke Risse bilden, aber die Änderung ist meiner Ansicht nach schon wertmindernd bzw. einschränkend. Insofern würde ich zumindest eine leichte Kaufpreisminderung für angemessen halten. Leider stoßen wir beim Bauträger auf taube Ohren, sodass ich überlege einen Rechtsanwalt einzuschalten und ggf. vom Kauf zurückzutreten.
Bevor ich dies tue, wollte ich hier jedoch vorab nachhören, ob Ihre entsprechende Erfahrungen habt. Urteile, in denen auch Statikänderungen betroffen waren, finde ich über Google leider nicht. Zudem stellt sich mir die Frage, ob das Bodengutachten nicht schon vor dem Bau Ausschluss über die Statikanforderungen hätte geben müssen.
Vielen Dank im Voraus!
Wir haben über einen Bauträger (BPD) ein Reihenendhaus gekauft, welches aktuell gebaut wird.
Nunmehr wurde uns seitens der ausführenden Baufirma (weisenburger) mitgeteilt, dass der Boden im Baugebiet nicht so tragfähig ist wie zunächst gedacht und dass statische Änderungen (insbesondere Einbau einer 25 x 25 cm Stütze, die vom Keller bis ins 2. OG reicht) am Haus vorgenommen werden müssen.
Die Frage ist nun, ob wir das einfach so hinnehmen müssen. Die Stütze, die unter anderem durch den Flur und das Bad verläuft, stört uns doch sehr!
Im Bauträgervertrag ist ein Änderungsvorbehalt enthalten, mit dem der Bauträger sich entsprechende Änderungen vorbehält, wenn sie notwendig sind und für den Käufer nicht wertmindernd bzw. zumutbar.
Dass die Änderung notwendig ist, steht außer Frage. Wir möchten ja nicht, dass unser Haus eines Tages einkracht oder sich starke Risse bilden, aber die Änderung ist meiner Ansicht nach schon wertmindernd bzw. einschränkend. Insofern würde ich zumindest eine leichte Kaufpreisminderung für angemessen halten. Leider stoßen wir beim Bauträger auf taube Ohren, sodass ich überlege einen Rechtsanwalt einzuschalten und ggf. vom Kauf zurückzutreten.
Bevor ich dies tue, wollte ich hier jedoch vorab nachhören, ob Ihre entsprechende Erfahrungen habt. Urteile, in denen auch Statikänderungen betroffen waren, finde ich über Google leider nicht. Zudem stellt sich mir die Frage, ob das Bodengutachten nicht schon vor dem Bau Ausschluss über die Statikanforderungen hätte geben müssen.
Vielen Dank im Voraus!