D
DHexe69
Hallo ihr,
wir haben uns ein Grundstück reservieren lassen und haben dazu auch schon den "Entwurf zum Kaufvertrag" vom Notar daheim. Mein Mann und ich wollen jedoch vor der endgültigen Unterschrift ein Bodengrundgutachten machen lassen. Ich habe bisher immer was von 2-4 Bohrungen gelesen und bin nun, da ich das erste Angebot dazu habe, etwas verwirrt.
Vielleicht ist das Angebot aber für mich als Laie einfach zu kompliziert formuliert, aber ich les nur was von EINER Bohrung. Seht ihr das anders??
wir haben uns ein Grundstück reservieren lassen und haben dazu auch schon den "Entwurf zum Kaufvertrag" vom Notar daheim. Mein Mann und ich wollen jedoch vor der endgültigen Unterschrift ein Bodengrundgutachten machen lassen. Ich habe bisher immer was von 2-4 Bohrungen gelesen und bin nun, da ich das erste Angebot dazu habe, etwas verwirrt.
Vielleicht ist das Angebot aber für mich als Laie einfach zu kompliziert formuliert, aber ich les nur was von EINER Bohrung. Seht ihr das anders??
Für die Erstellung von Baugrundgutachten für die Errichtung Ihrer Doppelhaushälfte sehe ich
folgenden Umfang für Sie vor:1 schwere Rammsondierung zur Bestimmung der Lagerungsdichte und der Konsistenz bei
setzungsempfindlichen Schichten.
1 Baugrundbohrung zur ingenieurgeologischen Auswertung.
Erkundungstiefe: ca. 6 m unter Gelände.
Das Gutachten, 2-fach, enthält für Sie:
* den ingenieurgeologischen Schichtaufbau,
* Angaben der Bodenklassen und Bodengruppen,
* Angaben der Bodenkennwerte für die weitere Verwendung Ihres Statikers,
* Gründungsempfehlung,
* Angaben der zulässigen Bodenpressung mit resultierender Setzung,
* falls gewünscht, Angaben zum Bettungsmodul/Steifeziffer,* allgemeine Angaben zur Wiederverwertbarkeit des Aushubs,
* allgemeine Angaben zur Sicker- und Grundwasserführung am Standort,
* allgemeine Angaben zur Standsicherheit der Böschung.
Berechnung:
1.) Einsatzpauschale
2.) Durchführung von 1 schweren Rammsondierung und einer Referenzbohrung, ca. 6 m unter Gelände
3.) Dokumentation und gutacherliche Bewertung mit Leistungsumfang gemäß Textteil