Termin beim Notar zur Beurkundung - Erfahrungen?

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H

hauskauf3

hallo liebe forumgemeinde,

wir wollen uns ein Haus kaufen, haben auch bereits einen vertragsentwurf per mail vom notar gesandt bekommen (am 14.02.) habe so eben mit dem Makler telefoniert, er hat als beurkundungstermin beim notar einen termin zwischen dem 25.02. und 28.02. vorgeschlagen. wenn wir am 28.02. unterschreiben sollten, sind es gerade einmal 14 tage seit Übersendung des vertragsentwurfes. das problem ist, dass sich der jetzige besitzer des hauses im ausland befindet, und sich zwischen dem 25.02 u 28.02. in D Übersendung, jedoch ist dies uns zu kurzfristig (wollen vertrag noch pruefen lassen, und müssen zwischen dem 25.02. u 28.02. arbeiten). kann es sich negativ auswirken, wenn wir sagen wir haben dort keine zeit ? (beispielsweise dass der verkäufer dann sagt, er will an jmd anderes verkaufen oder so ?) speziell vor dem hintergrund, weil der besitzer nicht in D wohnt und sich nur die o. g. 4 tage in D aufhält. wir wissen nicht so genau, wie wir nun verfahren sollen. 14 tage zwischen Übersendung des entwurfes u der unterschrift sind ja nicht grad viel.

Wir wollen den vertrag von einem fachmann durchlesen lassen, ist es hier empfehlenswerter einen fachanwalt auszuwählen oder sich mit dem zuständigen notar in verbindung zu setzen ?

vielen dank für die antworten =)
 
Der Da

Der Da

Ich würde in keinem Fall, nur weil der Verkäufer da nicht da ist, einen zu frühen termin wahrnehmen. Lasst Euch nicht drängen. Der kommt auch wieder. Schliesslich will er ja die Immobilie verkaufen. Und wenn er nicht gerade aus Australien kommt, wird der Verkäufer schon wieder kommen. So schnell findet sich auch kein neuer Käufer.

Am Ende seid ihr die dummen, wenn das ein Trick war, um die Prüfung des Vertrages zu verhindern.
 
W

Wastl

Die Prüfung eines Vertrages schafft man doch an einem Tag. Den zuständigen Notar brauchst du nicht anrufen. Such dir eine Anwalt mit Spezialisierung auf Grundstücksrecht und frag nach einen kurfrisiten Termin. Wenn du keinen bekommst und in der Arbeit nicht frei bekommst ist es eh hinfällig. Aber: Wenn der Verkäufer erst wieder in 3 Monaten kommt, wirst du dich auch ärgern.
 
schubert79

schubert79

Versteh ich jetzt auch nicht ganz. Warum reichen 14 Tage nicht aus? Oder hast du die Immobilie noch nicht gesehen, und meinst mit den 14 Tagen die komplette Prüfung mit Gutachter etc.??
 
Jaydee

Jaydee

Uns wurde gesagt, dass mindestens 14 Tage zwischen dem Erhalten des Notars-Entwurfs und der Unterschrift liegen müssten.
 
Y

ypg

Vertragsprüfung hin oder her: wenn man was haben will, muss man auch mal in den sauren Apfel beissen und sich zur Bürozeit des Notars frei nehmen, zumal die Verkäufer von ausserhalb kommen.
Mir ging es gar nicht schnell genug mit den Notarterminen...
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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