B
Bauexperte
Hallo,
Wie dem auch sei, wenn Dir das Alles zu schnell geht, dann sag den Termin ab. Mehr als "Alles wieder auf Start" kann dabei schlechterdings herumkommen ;)
Freundliche Grüße
14 Tage entsprechen dem gesetzlichen Rahmen von der Zusendung des Vorentwurfes bis zum eigentlichen Notartermin. Gepostet hat Du am 19.02.13, weshalb hast Du die Zeit nicht genutzt und bereits einen RA mit Schwerpunkt Vertragsrecht konsultiert?wir wollen uns ein haus kaufen, haben auch bereits einen vertragsentwurf per mail vom notar gesandt bekommen (am 14.02.) habe so eben mit dem makler telefoniert, er hat als beurkundungstermin beim notar einen termin zwischen dem 25.02. und 28.02. vorgeschlagen. wenn wir am 28.02. unterschreiben sollten, sind es gerade einmal 14 tage seit Übersendung des vertragsentwurfes.
Ich glaube eher, daß Du Angst vor der eigenen Courage hast, denn Zeit zu reagieren hattest Du genug. Der Notar ist btw. beiden Parteien verpflichtet und wird Dir keinen Vertrag vorlegen, der Dich einseitig benachteiligt!das problem ist, dass sich der jetzige besitzer des hauses im ausland befindet, und sich zwischen dem 25.02 u 28.02. in D aufhält, jedoch ist dies uns zu kurzfristig (wollen vertrag noch pruefen lassen, und müssen zwischen dem 25.02. u 28.02. arbeiten) ... Wir wollen den vertrag von einem fachmann durchlesen lassen, ist es hier empfehlenswerter einen fachanwalt auszuwählen oder sich mit dem zuständigen notar in verbindung zu setzen ?
Wie dem auch sei, wenn Dir das Alles zu schnell geht, dann sag den Termin ab. Mehr als "Alles wieder auf Start" kann dabei schlechterdings herumkommen ;)
Freundliche Grüße