"unkooperatives" (ungenutztes) Wohnrecht macht Probleme

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S

s0nyHess

Hi,

vielleicht kann mir hier der ein oder andere ein paar Tipps geben.
Folgender Istzustand: es gibt ein Einfamilienhaus auf einem 900 qm großen Grundstück. Ist das Elternhaus meines Lebenspartner, welches er geschenkt bekommen hat. In diesem Einfamilienhaus hat ein Onkel seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht für drei kleine Zimmer im EG (ein kleines Schlafzimmer, WC und Küchenzeile). Der Onkel war schon mehrere Jahre nicht mehr zu Besuch und ist wohl auch schon um die 80 Jahre alt. Da wir das Einfamilienhaus renovieren wollten, fragten wir auch, ob er uns nicht gleich die drei Zimmer gibt und sein Wohnrecht abgibt. Das will er nicht. Nun stehen wir vor einem Problem, weil wir um seine Zimmer drumherum renovieren müssen. Wir hätten den Raum natürlich gleich mit genutzt, aber gut, das ist wohl das andere Problem. Primär können die Elektrik, Böden, Sanitär, Putze usw., was eben renoviert werden soll, nicht erneuert werden. Oder muss uns der Onkel den Zutritt zu seinen Räumen, auf die er ein lebenslanges Wohnrecht hat, gewähren um die auch renovieren zu können? Was passiert mit seinen Möbeln usw.?
Heißt Wohnrecht auch, dass er der Renovierung / Modernisierung Steine in den Weg legen kann?
Wenn ich aus dem Schlafzimmer und der kleinen Küche ein Zimmer machen wollen würde (Wand rausreißen), kann er das verhindern? Es hindert ihm ja auch als großes Zimmer nicht daran lebenslang darin zu wohnen. Oder darf der Zustand der "Wohnung" auch ein Leben lang nicht gegen seinen Willen verändert werden? Dazu ist im Wohnrechts-Schreiben nicht vermerkt.

Kennt sich da jemand etwas aus? Gibt es dazu entsprechende Gerichtsurteile? Oder wie kann man mit dem unkooperativen Onkel ungehen? Es ist ja das eine, dass er sein Wohnrecht nicht abgeben mag, weil es ein Familienhaus ist / war. Doch dass er uns nun Steine in den Weg legt und es auf dem Stand von vor 60 Jahren bleiben muss. Darf er das?

Viele Grüße
 
S

Scout

Die Sanierungsmaßnahmen darf ein Eigentümer auch ohne Zustimmung des Wohnungsberechtigten vornehmen. Allerdings darf das Wohnungsrecht nicht entzogen werden - das bedeutet, dass für die Zeit, in der das Zimmer nicht nutzbar ist, eine Entschädigung zu zahlen sein wird.

Ebenso darf die Größe des Wohnanteils durch die Umbauarbeiten nicht verringert werden. Aber die Zimmergrößen zu ändern ohne Einverständnis ist fraglich. Die Art der Nutzung und die Räume sind ja notariell festgehalten, stimmt's?

Fristsetzung schriftlich mit Ankündigung der Renovierung. Bei Nicht-Reagieren lagert ihr seine persönlichen Sachen zwischen.
 
S

s0nyHess

Er will es weder abgeben noch verkaufen (also ihm wurde auch schon entsprechend Geld dafür geboten).


Bist du dir sicher mit der Sanierung auch ohne Zustimmung des Wohnberechtigten? Da darf ich dann alles sanieren, was mir lieb ist (Fußboden, Sanitär, Fenster usw.) oder. Wo steht das so? Und wie hoch ist die Entschädigung @Scout ?
Ob die Räume so explizit im Wohnrecht stehen muss ich mal nachfragen.
 
M

Müllerin

Ich würde mir ja anwaltlichen Rat holen, ist günstiger als eventueller Schadenersatz.
Dann würde ich auch gleich fragen ob das Wohnrecht vererbbar ist. Ist es meines Wissens nach nicht, bin aber kein Jurist.
 
Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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