S
Stefan1987
Hallo zusammen.
Folgende Situation:
Der Großvater meiner Frau ist vor kurzem gestorben und hat ein ca. 1000 m²-Grundstück (20x50 Meter) hinterlassen (s. Anhang, gelb markiert). Dies hat der Onkel meiner Frau geerbt und er möchte darauf ein Mietshaus (zwei Parteien, OG & EG) zur Altersvorsorge bauen (Die Diskussion soll jetzt aber nicht darüber geführt werden, ob eine Immobilie die sinnvollste Altersvorsorge ist). Das alte Haus ist bereits abgerissen.
Aufgrund der Größe des Grundstücks überlegt er, dieses zu teilen. Weil die „Großfamilie“ die andere Hälfte dann gerne in Familienhand behalten würde, hat er uns diese angeboten, um dort in zweiter Reihe unser Eigenheim zu bauen. Für uns wäre das sowohl von der Lage (unsere Eltern jeweils fußläufig erreichbar, verkehrstechnisch sehr gut angebunden) als auch finanziell sehr attraktiv (Grundstück zum „Familienpreis“, Onkel ist Filialleiter einer Baustofffirma und könnte Materialien zum Einkaufspreis bereitstellen usw.). So weit, so schön die Vorstellung.
Es gibt allerdings zwei Probleme, die eng zusammenhängen.
Problem 1: Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan und es wurde auch noch nicht „echt“ in zweiter Reihe gebaut. Zwar gibt es vier Grundstücke, die geteilt wurden, allerdings sind die dort in der Hinterhand gebauten Häuser jeweils an andere Straßen angebunden (s. Anhang, grün markiert). Alle anderen Grundstücke haben zwar teilweise große Anbauten, aber eben keine separaten Häuser. §34 Baugesetzbuch dürfte für unser Vorhaben also nicht ziehen…
Nach Aussage der Bauamtsleiterin der Gemeinde sieht die Sachbearbeiterin des Landkreises nun ein Planungsbedürfnis und verlangt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Gebiet. In diesem Rahmen könnten wir dann (nach §33 Baugesetzbuch?) per Bauvoranfrage unser Vorhaben vorgezogen durchführen.
Im Bauausschuss der Gemeinde wurde von Seiten der Politik auch schon ein entsprechender Antrag auf die Erstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Das war aber vor Corona. Die Verwaltung wollte zudem noch ein Gutachten über den Zustand der Kanalisation abwarten. Dieses liegt nun vor und daraus ergibt sich das zweite – und eigentlich zentrale – Problem: Der Regenwasserkanal ist laut Gutachten rechnerisch jetzt schon überfordert. Für die Erstellung eines Bebauungsplanes müsste also laut Bauamtsleiterin der Gemeinde der Regenwasserkanal erneuert / vergrößert werden. Nur kostet so eine Erneuerung nun einmal viel Geld. Geld, das die Gemeinde (u. a. durch Corona, die Standardausrede mittlerweile…) nicht hat. Dass also ein Bebauungsplan zeitnah erstellt wird, ist somit wieder in größere Ferne gerückt. Zumal es sich bei uns nur um ein einzelnes Bauvorhaben handelt. Alle anderen Anwohner haben aktuell kein Interesse daran, mittelfristig in zweiter Reihe zu bauen, stellen sich aber auch nicht gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Im Grunde sagten alle so etwas: „Was ihr vorhabt klingt toll. Von uns aus kein Widerspruch. Bebauungsplan? Ja, warum nicht. Kann man ja mal brauchen.“).
Unter der Hand sagte die Bauamtsleiterin uns allerdings sinngemäß, dass ein weiteres Haus dort letztlich für den Regenwasserkanal auch keinen wirklichen Unterschied mache. Daher haben wir (bzw. mein Schwiegeronkel) auf ihren Vorschlag hin auch schon ein Bodengutachten zur Versickerung durchgeführt, welches nachweisen soll, dass ein 20-jähriges Regenereignis auf dem Grundstück versickern kann. Die Auswertung kommt noch, sollte aber die gewünschten Ergebnisse liefern.
Die Kurzform ist also, dass der Landkreis auf die Erstellung eines Bebauungsplanes pocht, welchen die Gemeinde aufgrund der damit verbunden Kosten der Kanalsanierung jetzt nicht in Angriff nehmen möchte. Gleichzeitig heißt es aber auch „Wir können uns aber vorstellen, vielleicht parallel zu arbeiten, um eine Bebaubarkeit für Sie in Aussicht zu stellen.“ (s. Mail unten). Zudem müssen die Regenwasserkanäle ohnehin – wenn ich das richtig verstanden habe – mittelfristig saniert werden. Dann wäre auch ein Bebauungsplan kein Problem mehr.
Daher folgende Fragen:
1. Ist es realistisch möglich, dass die Gemeinde jetzt die Aufstellung eines Bebauungsplan beschließt, die entsprechenden Maßnahmen aber noch nicht jetzt in Angriff nimmt, sondern sich mit der Erstellung Zeit lässt? Dann wäre die Forderung des Landkreises abgedeckt und man könnte das unser Vorhaben (was ja für die nächsten Jahre - Stand jetzt - das einzige dort bleiben wird) separat genehmigen.
2. Was können wir tun bzw. vorschlagen, damit unser Vorhaben doch noch einigermaßen zeitnah gelingen kann und wir nicht darauf warten müssen, bis die Corona-bedingten Haushaltslöcher der Gemeinde gestopft sind. Scheinbar liegt es wirklich nur an der Problematik der Regenwasser-Versickerung. Ich hatte daran gedacht, eine Zisterne mit Überlauf und Versickerungsanlage einzubauen. Wenn man das für beide Häuser machen würde, wäre der Regenwasserkanal ja – nach meiner laienhaften Rechnung – sogar entlastet.
Was meint ihr? Besteht eine realistische Chance, dass man zu einer für uns positiven Lösung kommen kann, oder ist das alles Traumtänzerei?
Zum Abschluss hier noch einmal ein Ausschnitt aus einer Mail der Bauamtsleiterin der Gemeinde:
„Ich habe heute nochmal mit Frau XY gesprochen, die nach wie vor ein Planungserfordernis sieht, d.h. die Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht und damit haben WIR auch das Thema "Entwässerung" abzuarbeiten.
Wir können uns aber vorstellen, vielleicht parallel zu arbeiten, um eine Bebaubarkeit für Sie in Aussicht zu stellen.
Dafür folgende Vorgehensweise:
Sie müssten nachweisen, über ein Bodengutachten, dass Sie das Regenwasser über ein 20 jähriges Regenereignis versickern können und nur ein Noteinlauf in den Kanal einleitet. Dieses müssten Sie über ein Bodengutachten nachweisen.
Weiterhin müssten alle Anwohner entlang des Boerskamps, wo es keinen Bpan gibt (siehe Anlage) mit einer Bebauung in 2. Reihe einverstanden sein. Für IHR Grundstück gilt das auch für die direkten angrenzenden Anwohner an Ihr Gartengrundstück von der Wihostraße. Dieses möchte Frau XY schriftlich haben. Sie stellt dieses nur anhand einer Bauvoranfrage in Aussicht, wenn wir mittelfristig den Bebauungsplan dazu aufstellen.“
Folgende Situation:
Der Großvater meiner Frau ist vor kurzem gestorben und hat ein ca. 1000 m²-Grundstück (20x50 Meter) hinterlassen (s. Anhang, gelb markiert). Dies hat der Onkel meiner Frau geerbt und er möchte darauf ein Mietshaus (zwei Parteien, OG & EG) zur Altersvorsorge bauen (Die Diskussion soll jetzt aber nicht darüber geführt werden, ob eine Immobilie die sinnvollste Altersvorsorge ist). Das alte Haus ist bereits abgerissen.
Aufgrund der Größe des Grundstücks überlegt er, dieses zu teilen. Weil die „Großfamilie“ die andere Hälfte dann gerne in Familienhand behalten würde, hat er uns diese angeboten, um dort in zweiter Reihe unser Eigenheim zu bauen. Für uns wäre das sowohl von der Lage (unsere Eltern jeweils fußläufig erreichbar, verkehrstechnisch sehr gut angebunden) als auch finanziell sehr attraktiv (Grundstück zum „Familienpreis“, Onkel ist Filialleiter einer Baustofffirma und könnte Materialien zum Einkaufspreis bereitstellen usw.). So weit, so schön die Vorstellung.
Es gibt allerdings zwei Probleme, die eng zusammenhängen.
Problem 1: Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan und es wurde auch noch nicht „echt“ in zweiter Reihe gebaut. Zwar gibt es vier Grundstücke, die geteilt wurden, allerdings sind die dort in der Hinterhand gebauten Häuser jeweils an andere Straßen angebunden (s. Anhang, grün markiert). Alle anderen Grundstücke haben zwar teilweise große Anbauten, aber eben keine separaten Häuser. §34 Baugesetzbuch dürfte für unser Vorhaben also nicht ziehen…
Nach Aussage der Bauamtsleiterin der Gemeinde sieht die Sachbearbeiterin des Landkreises nun ein Planungsbedürfnis und verlangt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Gebiet. In diesem Rahmen könnten wir dann (nach §33 Baugesetzbuch?) per Bauvoranfrage unser Vorhaben vorgezogen durchführen.
Im Bauausschuss der Gemeinde wurde von Seiten der Politik auch schon ein entsprechender Antrag auf die Erstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Das war aber vor Corona. Die Verwaltung wollte zudem noch ein Gutachten über den Zustand der Kanalisation abwarten. Dieses liegt nun vor und daraus ergibt sich das zweite – und eigentlich zentrale – Problem: Der Regenwasserkanal ist laut Gutachten rechnerisch jetzt schon überfordert. Für die Erstellung eines Bebauungsplanes müsste also laut Bauamtsleiterin der Gemeinde der Regenwasserkanal erneuert / vergrößert werden. Nur kostet so eine Erneuerung nun einmal viel Geld. Geld, das die Gemeinde (u. a. durch Corona, die Standardausrede mittlerweile…) nicht hat. Dass also ein Bebauungsplan zeitnah erstellt wird, ist somit wieder in größere Ferne gerückt. Zumal es sich bei uns nur um ein einzelnes Bauvorhaben handelt. Alle anderen Anwohner haben aktuell kein Interesse daran, mittelfristig in zweiter Reihe zu bauen, stellen sich aber auch nicht gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Im Grunde sagten alle so etwas: „Was ihr vorhabt klingt toll. Von uns aus kein Widerspruch. Bebauungsplan? Ja, warum nicht. Kann man ja mal brauchen.“).
Unter der Hand sagte die Bauamtsleiterin uns allerdings sinngemäß, dass ein weiteres Haus dort letztlich für den Regenwasserkanal auch keinen wirklichen Unterschied mache. Daher haben wir (bzw. mein Schwiegeronkel) auf ihren Vorschlag hin auch schon ein Bodengutachten zur Versickerung durchgeführt, welches nachweisen soll, dass ein 20-jähriges Regenereignis auf dem Grundstück versickern kann. Die Auswertung kommt noch, sollte aber die gewünschten Ergebnisse liefern.
Die Kurzform ist also, dass der Landkreis auf die Erstellung eines Bebauungsplanes pocht, welchen die Gemeinde aufgrund der damit verbunden Kosten der Kanalsanierung jetzt nicht in Angriff nehmen möchte. Gleichzeitig heißt es aber auch „Wir können uns aber vorstellen, vielleicht parallel zu arbeiten, um eine Bebaubarkeit für Sie in Aussicht zu stellen.“ (s. Mail unten). Zudem müssen die Regenwasserkanäle ohnehin – wenn ich das richtig verstanden habe – mittelfristig saniert werden. Dann wäre auch ein Bebauungsplan kein Problem mehr.
Daher folgende Fragen:
1. Ist es realistisch möglich, dass die Gemeinde jetzt die Aufstellung eines Bebauungsplan beschließt, die entsprechenden Maßnahmen aber noch nicht jetzt in Angriff nimmt, sondern sich mit der Erstellung Zeit lässt? Dann wäre die Forderung des Landkreises abgedeckt und man könnte das unser Vorhaben (was ja für die nächsten Jahre - Stand jetzt - das einzige dort bleiben wird) separat genehmigen.
2. Was können wir tun bzw. vorschlagen, damit unser Vorhaben doch noch einigermaßen zeitnah gelingen kann und wir nicht darauf warten müssen, bis die Corona-bedingten Haushaltslöcher der Gemeinde gestopft sind. Scheinbar liegt es wirklich nur an der Problematik der Regenwasser-Versickerung. Ich hatte daran gedacht, eine Zisterne mit Überlauf und Versickerungsanlage einzubauen. Wenn man das für beide Häuser machen würde, wäre der Regenwasserkanal ja – nach meiner laienhaften Rechnung – sogar entlastet.
Was meint ihr? Besteht eine realistische Chance, dass man zu einer für uns positiven Lösung kommen kann, oder ist das alles Traumtänzerei?
Zum Abschluss hier noch einmal ein Ausschnitt aus einer Mail der Bauamtsleiterin der Gemeinde:
„Ich habe heute nochmal mit Frau XY gesprochen, die nach wie vor ein Planungserfordernis sieht, d.h. die Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht und damit haben WIR auch das Thema "Entwässerung" abzuarbeiten.
Wir können uns aber vorstellen, vielleicht parallel zu arbeiten, um eine Bebaubarkeit für Sie in Aussicht zu stellen.
Dafür folgende Vorgehensweise:
Sie müssten nachweisen, über ein Bodengutachten, dass Sie das Regenwasser über ein 20 jähriges Regenereignis versickern können und nur ein Noteinlauf in den Kanal einleitet. Dieses müssten Sie über ein Bodengutachten nachweisen.
Weiterhin müssten alle Anwohner entlang des Boerskamps, wo es keinen Bpan gibt (siehe Anlage) mit einer Bebauung in 2. Reihe einverstanden sein. Für IHR Grundstück gilt das auch für die direkten angrenzenden Anwohner an Ihr Gartengrundstück von der Wihostraße. Dieses möchte Frau XY schriftlich haben. Sie stellt dieses nur anhand einer Bauvoranfrage in Aussicht, wenn wir mittelfristig den Bebauungsplan dazu aufstellen.“