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Das hier steht in dem Link:Ich bin kein Steuerberater, aber ich denke: wenn Grundstück und Haus als Einheit angesehen werden, fallen alle betreffenden Steuern auf die Gesamtheit an (?). Wenn Du Glück hast, irre ich mich in Bezug auf die MwSt - aber im Kern bleibt es bei der Warnung: was das Finanzamt als Einheit ansieht, wird nicht dadurch geheilt, daß man bei der Grundstücksgesellschaft seine Verlobte ins Handelsregister schreibt und bei der Baufirma seinen Schwager. Wenn ein identischer "beneficial Owner" dahintersteht und Einfluß auf die Geschäftsführung hat und/oder aus einer Mehrzahl gleichgelagerter Fälle abgeleitet werden kann, daß die gespaltene Persönlichkeit tatsächlich eine einzige ist, dann schnappt die Steuerfalle zu.
Umsatzsteuer: Der Verkauf des Grundstücks ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 9a UStG). Die Leistungen des Architekten und der bauausführenden Handwerker sind aber nach den allgemeinen Regeln umsatzsteuerpflichtig.