M
Mikescha
Hallo zusammen!
Nachdem unser Nachbarhaus 10 Jahre vermietet wurde, hat sich der Besitzer dazu entschlossen, dieses an neue Besitzer zu verkaufen.
Da diese das Grundstück neu vermessen haben, kam zum Vorschein, dass fast die Hälfte aller Bauten Schwarzbauten sind. ops:
Uns speziell betrifft ein Anbau an das Wohnhaus, welcher nur einen Grenzabstand von 2,30m zu unserem Grundstück hat.
Der Anbau selbst haben wir selbst haben wir gar nicht mitbekommen, da die Hecke so hoch gewachsen war und unser Haus ziemlich weit weg steht. Als die Hecke beim Verkauf gefallen ist, hat es uns nicht weiter gestört (kein Fenster auf unserer Seite), da wir nichts unterschrieben haben und wir auch nicht wussten, ob das Haus abgerissen wird.
Nun steht der Verkäufer seit Januar auf der Matte mit einer Baugenehmigung, die wir unterschreiben sollen. Es seien ja nur Formalitäten. Keine weitere Info, es sei nur ein Wintergarten ?!
Bei genaueren Ansehen der Unterlagen, haben wir den geringen Grenzabstand gesehen und haben den Antrag ohne Unterschrift zurückgegeben.
Seitdem versucht der Verkäufer mit seinem Architekten vorbeizukommen (was wir nicht wollen, da wir wissen auf welcher Seite er steht) um uns noch umzustimmen. Sonst drohe ihm der Abriss des Anbaus um 70 cm und eine Strafzahlung vom Landratsamt. Des Weiteren würde ich keine Rechte abgeben sondern nur das Landratsamt "befreien" Schritte einzuleiten.
Habe nun ein bisschen durchs Internet gesurft und entdeckt, falls ich unterschreibe ich meinen Grenzabstand erhöhen muss, wenn ich selber an die Grenze bauen möchte. Von 3m auf 3,70m. Das finde ich schon viel und außerdem wäre das ja wertmindernd für mein Grundstück, oder?! Außerdem ein Eintrag ins Grundbuch als Baulast. Klingt nicht sehr verlockend...
Zu diesem ganzen Wirrwarr stolper ich über die Aussage "Wintergarten" und "Befreiung".
Es ist ein ganz normaler Anbau mit einem Doppelfenster. Keine Spur von Glasflächen oder Glasdach.
Außerdem gibt es noch die "isolierte Abweichung / Befreiung", kann aber leider mit dem Behördendeutsch nicht so viel anfangen.
Sind beide Schlagwörter ein "Schlupfloch" um leichter an die Genehmigung zu kommen?
Wir wollen keine Streit mit unseren Nachbarn, aber wir wollen auch nicht den Kopf hinhalten für den Schwarzbau den der Verkäufer wissentlich erlaubt hat. Wenn er das Geld komplett kassiert hat, ist er über alle sieben Berge und wir müssen mit den Konsequenzen leben.
Ich würde mich freuen, wenn einige Expertenmeinungen eingehen um manche Dinge klarer zu sehen.
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Nachdem unser Nachbarhaus 10 Jahre vermietet wurde, hat sich der Besitzer dazu entschlossen, dieses an neue Besitzer zu verkaufen.
Da diese das Grundstück neu vermessen haben, kam zum Vorschein, dass fast die Hälfte aller Bauten Schwarzbauten sind. ops:
Uns speziell betrifft ein Anbau an das Wohnhaus, welcher nur einen Grenzabstand von 2,30m zu unserem Grundstück hat.
Der Anbau selbst haben wir selbst haben wir gar nicht mitbekommen, da die Hecke so hoch gewachsen war und unser Haus ziemlich weit weg steht. Als die Hecke beim Verkauf gefallen ist, hat es uns nicht weiter gestört (kein Fenster auf unserer Seite), da wir nichts unterschrieben haben und wir auch nicht wussten, ob das Haus abgerissen wird.
Nun steht der Verkäufer seit Januar auf der Matte mit einer Baugenehmigung, die wir unterschreiben sollen. Es seien ja nur Formalitäten. Keine weitere Info, es sei nur ein Wintergarten ?!
Bei genaueren Ansehen der Unterlagen, haben wir den geringen Grenzabstand gesehen und haben den Antrag ohne Unterschrift zurückgegeben.
Seitdem versucht der Verkäufer mit seinem Architekten vorbeizukommen (was wir nicht wollen, da wir wissen auf welcher Seite er steht) um uns noch umzustimmen. Sonst drohe ihm der Abriss des Anbaus um 70 cm und eine Strafzahlung vom Landratsamt. Des Weiteren würde ich keine Rechte abgeben sondern nur das Landratsamt "befreien" Schritte einzuleiten.
Habe nun ein bisschen durchs Internet gesurft und entdeckt, falls ich unterschreibe ich meinen Grenzabstand erhöhen muss, wenn ich selber an die Grenze bauen möchte. Von 3m auf 3,70m. Das finde ich schon viel und außerdem wäre das ja wertmindernd für mein Grundstück, oder?! Außerdem ein Eintrag ins Grundbuch als Baulast. Klingt nicht sehr verlockend...
Zu diesem ganzen Wirrwarr stolper ich über die Aussage "Wintergarten" und "Befreiung".
Es ist ein ganz normaler Anbau mit einem Doppelfenster. Keine Spur von Glasflächen oder Glasdach.
Außerdem gibt es noch die "isolierte Abweichung / Befreiung", kann aber leider mit dem Behördendeutsch nicht so viel anfangen.
Sind beide Schlagwörter ein "Schlupfloch" um leichter an die Genehmigung zu kommen?
Wir wollen keine Streit mit unseren Nachbarn, aber wir wollen auch nicht den Kopf hinhalten für den Schwarzbau den der Verkäufer wissentlich erlaubt hat. Wenn er das Geld komplett kassiert hat, ist er über alle sieben Berge und wir müssen mit den Konsequenzen leben.
Ich würde mich freuen, wenn einige Expertenmeinungen eingehen um manche Dinge klarer zu sehen.
Vielen Dank!
Liebe Grüße