Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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E

Escroda

Wenn die TE dann auch verkaufen würde und die neuen Eigentümer was dagegen hätten, müsste dann der "Schwarzbauernachbar" trotzdem die genehmigten Bebauungen entfernen?
Nein. Diese wären legalisiert. Ein Käufer kauft dann wie gesehen. Wenn's ihn stört, muss er ja nicht kaufen.
Und dürfte die TE oder ein Nachfolger dann trotzdem mit den angesprochenen 3m Grenzabstand was hinbauen?
Ja. Es wäre ja eine Abweichung erteilt worden.
dass Euch die Grenzverletzung nicht stört?
Es gibt ja keine Grenzverletzung. Das wäre ein Überbau. Ein Schuppen oder eine Garage könnte dort völlig legal stehen. Um beurteilen zu können, wie einschränkend das Bauwerk tatsächlich ist, fehlen hier viele Angaben. Ich würde daher gerne etwas mehr über die Situation vor Ort erfahren (Lageplan, Luftbild, Fenster, Höhen, o.ä.), bevor ich mich den "Rübe ab!" Rufen anschließe.
Aber wer garantiert mir das mit meiner Unterschrift nicht Schindluder getrieben wird und ich dann doch einen Grundbucheintrag hab?
Das Gespräch mit dem Bauamt. Ich weiß ja nicht, was Du unterschreiben sollst und ob der Weg ohne die förmliche Abstandsflächenübernahme überhaupt vom Bauamt unterstützt würde. Eine übliche Vorgehensweise ist, dass ein mehr oder weniger kurzer Text auf die Bauvorlagen geschrieben wird, der dann unterschrieben wird, z.B.
Das Bauvorhaben habe ich zur Kenntnis genommen. Mit dem auf 2,30m verkürzten Grenzabstand erkläre ich mich einverstanden, soweit daraus keine baurechtlichen Konsequenzen für mein Grundstück entstehen.
Nur was in dieser Erklärung steht, wird von Dir anerkannt. Daraus können keine weiteren Folgen abgeleitet werden, schon gar keine Grundbucheinträge.
Bedeutete dies, daß sie sich quasi nur unter dem Aspekt des Nachbarschutzes als sich nicht geschädigt empfindend erklärte (was dem LRA erleichterte, auf die Abrißverfügung zu verzichten)
Ja.
und eine Erklärung zur Abstandsflächenübernahme wäre ihr daraus noch nicht zu "drehen"
Ja.
sondern erforderte erst eine weitere aktive Mitwirkung (in Form einer notariellen Erklärung) ?
Ja. Wichtig ist, dass nicht das Formular "Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme" oder eine gleichlautende Erklärung unterschrieben wird. Daher auch unbedingt von der Behörde beraten lassen, wenn klar ist, was vom Nachbarn angestrebt wird.
 
M

Mikescha

Das Gespräch mit dem Bauamt. Ich weiß ja nicht, was Du unterschreiben sollst und ob der Weg ohne die förmliche Abstandsflächenübernahme überhaupt vom Bauamt unterstützt würde. Eine übliche Vorgehensweise ist, dass ein mehr oder weniger kurzer Text auf die Bauvorlagen geschrieben wird, der dann unterschrieben wird, z.B.
Das Bauvorhaben habe ich zur Kenntnis genommen. Mit dem auf 2,30m verkürzten Grenzabstand erkläre ich mich einverstanden, soweit daraus keine baurechtlichen Konsequenzen für mein Grundstück entstehen.
Nur was in dieser Erklärung steht, wird von Dir anerkannt. Daraus können keine weiteren Folgen abgeleitet werden, schon gar keine Grundbucheinträge.
Ich habe bereits genau diesen Sachverhalt bei dem Verkäufer angesprochen, ob solche Schreiben vom Landratsamt erstellt werden könnten, was aber verneint wurde.

Was mir so sauer aufstößt ist, dass beim ersten Treffen, die Baugenehmigungen fast kommentarfrei abgegeben wurden und gehofft wurde das diese ohne Probleme unterschrieben werden.
Als das nicht passiert ist, hat man gemerkt dass das Kind in den Brunnen gefallen ist und dann wird erst mit der Sprache rausgerückt

Ja. Es wäre ja eine Abweichung erteilt worden.
Wenn eine Abweichung ohne Konsequenzen (z.B. Rückbau, Strafzahlung oder Mindestabstand) ist, warum werden dann überhaupt noch Baugenehmigungen beantragt?
Dann kann ich (oder jeder andere) auch einfach was an der Grenze bauen und dann auf Abweichung pochen und komm damit davon?!
 
E

Escroda

Ich habe bereits genau diesen Sachverhalt bei dem Verkäufer angesprochen, ob solche Schreiben vom Landratsamt erstellt werden könnten, was aber verneint wurde.
Die Schreiben werden nicht vom LRA erstellt, aber das LRA kann die Rechtsfolgen erklären. Und wenn der Mitarbeiter nicht vollkommen stur ist, sollte er auch eine Formulierungshilfe anbieten. Gut, ist nicht seine Aufgabe, aber jo mei, soll er sich nicht so anstellen und wenn doch, unterschreibst Du nichts und er hat mehr Arbeit bei der Durchsetzung der dann fälligen ordnungsbehördlichen Maßnahmen.
Wenn eine Abweichung ohne Konsequenzen (z.B. Rückbau, Strafzahlung oder Mindestabstand) ist
Sorry, ich habe mich unkorrekt ausgedrückt. Die Abweichung wird nicht erteilt, sondern ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung wird genehmigt. Wenn Du nicht unterschreibst, wird die Behörde es nicht wagen, dem Antrag stattzugeben, da ja wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt sind. Und damit hat die Abweichung ja Konsequenzen für den Schwarzbauer.
Dann kann ich (oder jeder andere) auch einfach was an der Grenze bauen und dann auf Abweichung pochen und komm damit davon?!
Nur wenn der Nachbar zustimmt und nicht noch weitere Belange berührt werden.
 
S

Seven1984

mein Schwager hatte genau die gleiche Situation nach Kauf seines Hauses. Nachbarn haben ihn umgarnt entsprechend einen Neubau zu zeichnen, der die Grenzabstände verletzt.
Einfach aber bestimmt sagen, man weiss nicht was man mit dem Grundstück später mal machen möchte und daher ist die fairste Lösung die die die Landesbauordnung hergibt ohne irgend welche Anerkennung von Grenzabständen zu euren Lasten.....
 
S

Seven1984

die nachbarn planten einen Neubau direkt an seiner Grenze, dafür sollte er seine Zustimmung erteilen..... Und nicht einfach mal ne kleine garage, gleich nen 2 geschossiges haus.... und er solle doch mal schnell unterschreiben, weil ab jetzt würde es ja mit dem bauträger geld kosten.... au backe!
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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