Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück

4,80 Stern(e) 4 Votes
Pinky0301

Pinky0301

Hat denn eigentlich der Nachbar irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer, weil der ihm einen Schwarzbau verkauft hat? Muss ich als Käufer vorher überprüfen, dass überall die nötigen Grenzabstände eingehalten wurden?
 
M

Mikescha

Die andere Partei scheint Dich sehr unter Druck zu setzen. Ich hoffe, Du hältst Stand. Hast Du jemanden in Deinem Haushalt, der Dich dabei unterstützt, Eure gerechtfertigten Interessen durchzusetzen? Lasse Dich bitte auch moralisch nicht unter Druck setzen, Grenzen aufzeigen ist für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis auch wichtig. Die andere Seite wäre mit Entschuldigungen und Wiedergutmachungen dran, wenn überhaupt.
Ja, mein Partner und meine Familie steht hinter meiner Entscheidung. Den Besitzer kenne ich eigentlich kaum, da er das Haus nur vermietet und selbst nie darin gewohnt hat. Selbst den Verkauf haben wir nur durch die letzten Mieter erfahren und dann folglich im Internet, nie von ihm selbst.

Ich habe nochmals darüber nachgedacht: Der bisherige Besitzer des Nachbargrundstücks/Hauses ist Euch meiner Meinung nach zu Dank verpflichtet, da Ihr seine Grenzverletzung, wenn auch aus Unwissenheit, "toleriert" habt und er, da er seinen Mietern somit mehr Wohn-QM oder Wohnwert anbieten konnte, ggf. auch Geld damit verdient hat. (?)
Durch die ganzen Schwarzbauten sind ja fast das Doppelte an Wohn- und Nutzfläche dazu gekommen (Carport, Schuppen, Zimmererweiterung...). Uns betrifft nur ein kleiner Teil, den Rest den anderen anliegenden Nachbarn aber dort stimmen alle Grenzabstände.
Da sind bestimmt die letzten Jahre einiges an Mehr-Mieteinnahmen zusammen gekommen...

Somit bleibe ich dabei, den Verkauf des Nachbargrundstücks/Hauses zu nutzen, um jetzt alles in Ordnung zu bringen und nach Recht und Gesetz zu handeln. Damit seid Ihr auf der sicheren Seite. Und wenn ich versuche mich in Eure neuen Nachbarn (und die sind relevant, nicht der bisherige Nachbar) hineinzuversetzen, denke ich, das müssten sie verstehen.
Das ist jetzt wirklich die Gelegenheit klare Grenzen zu ziehen. Die neuen Nachbarn müssen das nun mit dem Verkäufer ausmachen.
Die ganze Geschichte geht ja schon seit Ende Januar. Da habe ich den Antrag ohne Unterschrift zurück gegeben. Dann kam er Mitte Juni (!!!) wieder an, dass er sonst Strafe zahlen muss, etc. etc.
Wie bereits erwähnt, habe ich im Juni ein Schreiben vom LRA angefragt worauf ich wieder gute 8 (!!!) Wochen gewartet habe, weil der Architekt im Urlaub war.
Anfang August wieder ein Anruf, das es doch eilt und ich mehrere Termine mit dem LRA vereinbaren soll...
Selbst jetzt, obwohl er weiß, das wir Urlaub haben und ich gesagt habe, das ICH! mich bei Bedarf wieder melde, habe ich schon wieder einen Anruf auf dem AB.
Keine Ahnung wieviel Speicherplatz ich noch auf dem AB habe
Naja, egal! Nächste Woche ist der Urlaub vorbei und beim nächsten Telefonat ist die Sache von meiner Seite erledigt.
 
M

Mikescha

Hat denn eigentlich der Nachbar irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer, weil der ihm einen Schwarzbau verkauft hat? Muss ich als Käufer vorher überprüfen, dass überall die nötigen Grenzabstände eingehalten wurden?
So wie ich das verstanden habe, heißt es auch beim Hauskauf: Gekauft wie gesehen, mit allen Rechten und Pflichten. Als Käufer sollte man immer vorher die Bauakte und Grundbuch checken und abgleichen.
 
G

Gartenfreund

Wenn nochmal jemand vor der Tür stehen sollte so würde ich ihm dann laut und deutlich, gegebenenfalls sogar durch anschreien, mitteilen das du nichts Unterschreiben wirst und man dich in Zukunft auch Telefonisch in ruhe lassen soll. Eine Antwort würde ich da nicht abwarten sondern die Haustüre einfach zumachen. Ob man dann draußen Randaliert ober nicht wäre mir dann auch egal.
 
C

chand1986

@Grillhendl

??

Wieso das denn? Das ist überhaupt keine Art und zeugt von fehlendem Benehmen!

Wenn ich mich gestalkt fühle spreche ich ein Verbot aus meinen Grund zu betreten - schreien muss ich dazu nicht. Durchsetzen kann ich das Verbot polizeilich.

Aber von so einer Situation sind wir noch weit entfernt, warum soll hier geschrien und Türen geschlagen werden wie im Kindergarten?

Merke: Wer schreit, hat nicht automatisch recht und wer recht hat braucht nicht zu schreien.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Schwarzbau ohne Mindestabstand auf Nachbargrundstück
Nr.ErgebnisBeiträge
1Problem mit LRA: Standort Wärmepumpe 32

Oben