Platz zwischen Garage und Nachbar

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P

pagoni2020

Es hängt davon ab, wieviel Platz Du da lassen kannst auf dieser Seite. Ein paar cm reichen ja nicht, um etwas zu pflanzen, dort etwas zu reparieren etc.
Also entweder Du kannst ein schönes Stück wegbleiben und diesen Bereich auch passend gestalten bzw. begehen/reparieren oder ich würde es direkt auf die Grenze stellen. Auf jeden Fall aber lieber ein paar Zentimeter weiter weg vom Nachbarn anstatt einen Zentimeter drüber und darauf achten, dass ich Nachbars Grundstück nicht "belaste".
Ob dort Feuchtigkeit etc. eine Rolle spielen wird hängt dann ja aiuch vom Nachbarn ab, was er auf seiner Seite an dieser Stelle macht.
Unsere Garage bzw. Carport wird direkt an der Grenze sein und der Nachbar kann dort machen, was er möchte; das haben wir gleich zu Beghinn besprochen.
 
S

SebastianH.

Erstmal danke für eure Tipps. Wir planten statt einer Bepflanzung eine Traufkante als Streifen. Dort sollte dann eigentlich nichts wachsen und vor Regen schützt diese ja auch.
Wenn ich direkt neben den Zaun gehe hat die Wand ja keinen Schutz oder ?
Also wenn ich euch richtig verstehe entweder einen Spalt der so breit ist, dass man durchlaufen könnte oder direkt ran an die Grenze.
 
P

pagoni2020

Einen "Spalt" würde ich genau NICHT machen.
Der Nachbar könnte sein berechtigterweise evtl. Bauwerk direkt auf die Grenze stellen und dann hättest Du ein dunklen Gang, wo Du kaum durchkommst.
Also entweder eine bequem begehbare Breite (Schubkarre, Hantieren mit Werkzeug etc.) oder direkt auf Grenze. Auch optisch empfinde ich Halblösung nicht so gut. Erkennbar bewusster Abstand oder eben keiner.
 
Pinky0301

Pinky0301

Soweit ich weiß, ist eine Garage doch nur als Grenzbebauung zugelassen, wenn sie auch genau auf die Grenze gestellt wird, oder? Unsere Garage sieht von der Seite ziemlich unschön aus. Das ist mir aber total egal, weil die nur der Nachbar sieht
 
11ant

11ant

Wenn Du mein Nachbar wärest und mich fragtest, wäre meine Antwort, mir lieber Direkt Deine Garagenwand anzuschauen als eine Laubsammelschneise; den Zaun würde ich auf der Länge der Garage abbauen.
 
E

Escroda

Zu 1) Die Garage hat an der Seite keinen Dachüberstand.
Das spricht für Grenzbebauung.
Zu 2) Das Grundstück gibt eine Verschiebung von bis zu 1m vom Zaun des Nachbars weg her.
Das spricht für 1m Grenzabstand.
Zu 3) Der Nachbar hat dort einen Zaun stehen.
Das spricht für Grenzabstand. Sinnvollerweise so viel, das man durchgehen kann, IMHO 1m. Die Frage ist, plant er auf absehbare Zeit dort etwas anderes, z.B. eine Garage, das spräche wiederum für Grenzbebauung.
Zu 4) Keine Ahnung, darum auch die Frage.
Das spricht für Grenzabstand.
Zu 5) Wir kennen uns noch nicht
s. @hampshire
Soweit ich weiß, ist eine Garage doch nur als Grenzbebauung zugelassen, wenn sie auch genau auf die Grenze gestellt wird, oder?
In manchen Bundesländern muss man entweder auf die Grenze oder einen Mindestabstand einhalten, z.B. 1m in HE und NI, in BW 0,5m, in anderen ist der Abstand beliebig, wie beim TE (ST) oder bei mir (NRW). Ich finde den einen Meter aber sinnvoll.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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