RomeoZwo
Oder, je nach Ausrichtung der Grundstücke die Zufahrt des hinteren Grundstücks als Zugang zum Eingang oder zu Stellplätzen des vorderen mitgenutzt werden kann.Nein. Das würde man nur machen, wenn die Abstandsflächen oder die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl für das vordere Grundstück nicht reichten.
Dann könnte man auch 3 Grundstücke draus machen und den Weg 50:50 aufteilen. Der geteilte Weg ist "Gelb".
Wenn es baurechtlich geklärt ist, wäre das hintere Grundstück ja vielleicht sogar das schönere . Weiter von der Straße weg, nur Gärten um einen herum (da ja wohl bisher nicht in 2. Reihe gebaut wurde).