Tilgungserhöhung braucht kein Mensch. Sondertilgung reicht.
Eventuell könnte die Tilgungssatzerhöhung für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung noch positive Auswirkung haben.
Bei der Sondertilgung bin ich mir sicher, dass die berücksichtigt werden muss..
Wir haben unsere Rate vor 7-8 Jahren mit 2% Anfangstilung so niedrig gewählt, dass fast alle Worst Case Szenarien (ggf. unter Einschränkungen bei Urlaub/Auto etc.) abgedeckt werden können. Der Rest der Tilgung sollte dann über Sondertilgung erfolgen.
Bei uns hat sich die finanzielle Situation aber deutlich besser entwickelt, als erwartet und die WorstCase Szenarien sind glücklicherweise bis jetzt alle ausgeblieben.
Da meine Frau nach der Elternzeit mit 35h mehr Stunden geht, als ursprünglich angenommen wurde, dazu noch bei beiden größere Gehaltssprünge anstanden, konnten wir mit Ausnahme des Jahres des Baus immer die volle Sondertilgung Option von 5% zum Anfang des Jahres ausnutzen. Geplant waren jährliche Sondertilgungen in Höhe von 2-3T€/Jahr, sofern keine der Worst-Case Szenarien eintritt
Bei uns gab es den 2-3 maligen Tilgungssatzwechsel leider noch nicht im Standard, ansonsten hätte ich unseren Tilgungssatz angepasst, denn die nächsten Sondertilgungen für 2021-2023 liegen eigentlich auch schon bereit.
Für Leute mit noch zu erwartenden größeren Gehaltssprüngen oder für Paare wo die Kinderplanung noch aussteht oder für Unternehmer mit stark schwankendem Einkommen würde ich Tilgungssatzanpassung neben der Sondertilgung durchaus als sinnvolles Instrument einstufen.