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NatureSys
Ich bin völlig bei kati 1337:
Ein Schenkungsvertrag kann auch ohne Rückfordungsrecht gestaltet werden.
Das steht aktuell nur deswegen im Entwurf, weil der Notar (meistens macht er das auch gar nicht selber, sondern eine Sekretariatskraft) entweder:
a) einen Mustervertrag aus dem Computer genommen hat, der nach Bedarf abgeändert wird, oder
b) den Vertrag einer seiner letzten Beurkundungen aus dem Computer genommen hat und diesen abändert.
Bei unserem Hauskauf (Bestandsgebäude) standen im ersten Vertragsentwurf auch zwei, drei Dinge, die auf unseren Fall gar nicht passten.
Die werden dann vor der Unterschrift angepasst und fertig.
Ein Schenkungsvertrag kann auch ohne Rückfordungsrecht gestaltet werden.
Das steht aktuell nur deswegen im Entwurf, weil der Notar (meistens macht er das auch gar nicht selber, sondern eine Sekretariatskraft) entweder:
a) einen Mustervertrag aus dem Computer genommen hat, der nach Bedarf abgeändert wird, oder
b) den Vertrag einer seiner letzten Beurkundungen aus dem Computer genommen hat und diesen abändert.
Bei unserem Hauskauf (Bestandsgebäude) standen im ersten Vertragsentwurf auch zwei, drei Dinge, die auf unseren Fall gar nicht passten.
Die werden dann vor der Unterschrift angepasst und fertig.