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musik_de
hallo an alle,
Als stilles Mitglied dieses sehr nützlichen Forums habe ich viel gelernt und den Mut, selbst ein kleines Haus zu bauen. In diesem Prozess habe ich eine Frage, zu der mir Ihre Expertenmeinung gefallen wird.
Ich bin im Gespräch mit einem Baupartner, um gemeinsam ein Grundstück zu kaufen. Wir sind jedoch immer noch sehr verwirrt darüber, wie die Immobilie aufgeteilt werden soll. Die Situation ist wie folgt:
1. Bei dem fraglichen Diagramm handelt es sich um ein ca. 1000 qm großes trapezförmiges Grundstück (siehe Abb.).
2. Wir wollen uns so teilen, dass wir beide das gleiche Baurecht haben
3. Es wurde vereinbart, dass ich bei Bedarf den größeren Teil übernehmen und zusätzliche Kosten zahlen werde.
Der Makler sagte uns, dass wir das Grundstück in 559 m²(wieder ein Trapez) und 441 m² aufteilen können, aber mein Baupartner ist sich nicht sicher, ob der kleinere Teil das gleiche Gebäuderecht haben wird.
Ich wäre dankbar, wenn jemand einen Blick darauf werfen und einen möglichen Weg vorschlagen könnte, um eine echte Spaltung zu erreichen, bei der beide Parteien das gleiche Gebiet bauen können.
Grundflächenzahl - 0,30
Geschossflächenzahl - 0,40
zwei Vollgeschoss sind erlabut
Vielen Dank für Ihre wertvollen tipps im Voraus.
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Als stilles Mitglied dieses sehr nützlichen Forums habe ich viel gelernt und den Mut, selbst ein kleines Haus zu bauen. In diesem Prozess habe ich eine Frage, zu der mir Ihre Expertenmeinung gefallen wird.
Ich bin im Gespräch mit einem Baupartner, um gemeinsam ein Grundstück zu kaufen. Wir sind jedoch immer noch sehr verwirrt darüber, wie die Immobilie aufgeteilt werden soll. Die Situation ist wie folgt:
1. Bei dem fraglichen Diagramm handelt es sich um ein ca. 1000 qm großes trapezförmiges Grundstück (siehe Abb.).
2. Wir wollen uns so teilen, dass wir beide das gleiche Baurecht haben
3. Es wurde vereinbart, dass ich bei Bedarf den größeren Teil übernehmen und zusätzliche Kosten zahlen werde.
Der Makler sagte uns, dass wir das Grundstück in 559 m²(wieder ein Trapez) und 441 m² aufteilen können, aber mein Baupartner ist sich nicht sicher, ob der kleinere Teil das gleiche Gebäuderecht haben wird.
Ich wäre dankbar, wenn jemand einen Blick darauf werfen und einen möglichen Weg vorschlagen könnte, um eine echte Spaltung zu erreichen, bei der beide Parteien das gleiche Gebiet bauen können.
Grundflächenzahl - 0,30
Geschossflächenzahl - 0,40
zwei Vollgeschoss sind erlabut
Vielen Dank für Ihre wertvollen tipps im Voraus.
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