Aber es wird schon etwas knapp alles.
Das kommt auf die Ansprüche des TE und seines Baupartners an, die wir leider nicht kennen.
Ich würde auf eine Realteilung verzichten.
Ich nicht.
Mir bringt es Einnahmen.
Mir schon. Ob's dem TE nützt, liegt an seinem Verlangen nach Unabhängigkeit. Ich bevorzuge maximale Unabhängigkeit, die bei einem Doppelhaus natürlich schon eingeschränkt ist. Jetzt gibt es je nach Bebauungsplan Festsetzungen viele Stufen der Abhängigkeit. Man könnte eine gemeinsame Zufahrt machen, gemeinsame Stellplätze oder die angesprochene Aufteilung nach WEG. Zur besseren Einschätzung fehlen viele Informationen:
- von wann ist der Bebauungsplan (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Nebenanlagen)
- was setzt er noch fest (Nebenanlagen, Höhen)
- exakte Geländehöhen
- was ist dem TE wichtig (Prioritätenliste)
Hier mal ein Vorschlag mit den bisher offenbarten Präferenzen (Gleichheit und maximaler Südgarten):
aber der Baupartner ist sich nicht sicher, ob seine Gebäudeeigenschaften davon unberührt bleiben.
Da Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl Verhältniszahlen sind, ist die mögliche bauliche Ausnutzung der Grundstücke natürlich von der Grundstücksgröße abhängig. Gerechtigkeit ist also nur herstellbar, wenn nicht nur das Baufenster mittig geteilt wird, sondern auch die Teilgrundstücke flächengleich sind.