K1300S
Mir bringt es Einnahmen.
Mir bringt es Einnahmen.
@Escroda Herzlichen Dank für die Kommentare und Vorschläge.Mir schon. Ob's dem TE nützt, liegt an seinem Verlangen nach Unabhängigkeit. Ich bevorzuge maximale Unabhängigkeit, die bei einem Doppelhaus natürlich schon eingeschränkt ist. Jetzt gibt es je nach Bebauungsplan Festsetzungen viele Stufen der Abhängigkeit. Man könnte eine gemeinsame Zufahrt machen, gemeinsame Stellplätze oder die angesprochene Aufteilung nach WEG. Zur besseren Einschätzung fehlen viele Informationen:
- von wann ist der Bebauungsplan (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Nebenanlagen)
- was setzt er noch fest (Nebenanlagen, Höhen)
- exakte Geländehöhen
- was ist dem TE wichtig (Prioritätenliste)
Hier mal ein Vorschlag mit den bisher offenbarten Präferenzen (Gleichheit und maximaler Südgarten):
Anhang anzeigen 51589
Da Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl Verhältniszahlen sind, ist die mögliche bauliche Ausnutzung der Grundstücke natürlich von der Grundstücksgröße abhängig. Gerechtigkeit ist also nur herstellbar, wenn nicht nur das Baufenster mittig geteilt wird, sondern auch die Teilgrundstücke flächengleich sind.
Na dann, da nebeneinander liegende Zufahrten nicht erlaubt sind:Mein Wunsch ist es, so viel wie möglich nichts gemeinsam zu haben außer der Trennwand.
Find' ich doof.Ebenfalls beigefügt ist ein Vorschlag des Eigentümers.
Ja, wenn auf den Baupartner kein Verlass ist. Kommt dann ganz auf die Vertragsgestaltung an.Sehen Sie irgendwelche Probleme damit?
Mir mangelt es gerade an Muße zu suchen, aber auch die Problematik "einer kauft das Ganze und gibt dem anderen die zweite Hälfte weiter" hatten wir hier erst in den letzten Wochen beim Wickel.Der Eigentümer hat uns gerade mitgeteilt, dass er eine Teilung erst nach dem NotarTermin zulassen wird und er keine Verantwortung für die Teilung oder das Fehlen derselben trägt.
Unser Escroda ist Vermesser von Beruf und ernährt sich von solchen Aufträgen. Ggf hätte ein weiterer Smickey in seinem Post darauf aufmerksam gemacht. Aber ich gönne ihm natürlich gute GeschäfteHerzlichen Dank für die Kommentare und Vorschläge.
aber man kann die Zukunft nicht vorhersagen.
So was kann man klipp und klar und ohne wenn und aber durch Sondernutzungsrechte dingfest machen.Mein Wunsch ist es, so viel wie möglich nichts gemeinsam zu haben außer der Trennwand.
@Escroda Nochmals vielen Dank. Und auch an @ypg , um mich wissen zu lassen, dass Escroda ein Vermesser ist. Wir sprechen von einem Grundstück in Fürstenfeldbruck in Bayern. Wenn es interessiert sind, werde ich sehr gerne sprechen. Stattdessen werde ich dankbar sein, weil wir keine Erfahrung haben und wenn das Land auf freundliche Weise entschieden werden könnte, wird dies wirklich eine wichtige Grundlage für eine gute Nachbarschaft sein.Na dann, da nebeneinander liegende Zufahrten nicht erlaubt sind:
Anhang anzeigen 51613
Find' ich doof.
Ja, wenn auf den Baupartner kein Verlass ist. Kommt dann ganz auf die Vertragsgestaltung an.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Sind Vermessungskosten verhandelbar mit dem Vermesser? | 10 |
2 | Die Baupartner Gensingen | 11 |