Sprich bitte in ganzen Sätzen.
Um Gefahr zu laufen, wieder eine geschwurbelte, inhaltlich falsche Antwort zu bekommen?
Deine 'conclusio', dass Kfw 70 der Mindeststandard sei und
deshalb keine Förderfähigkeit bestünde, ist falsch.
Meine Aussage, die du als falsch bezeichnet hast, ist, dass der KFW 70 Standard nicht mehr existiert und es
deshalb keine Förderung dafür gibt.
Die Energieeinsparverordnung ist der gesetzliche Standard, der erfüllt werden muss. Diese Verordnung kennt den Begriff "KFW" nicht, noch hat es etwas mit Förderprogrammen zu tun. Die Energieeinsparverordnung ist damit nicht der Quell für Förderprogramme noch definiert sie zusätzliche Anforderungen über den Mindeststandard hinaus.
Richtig ist und bleibt daher die Aussage, dass die Zielwerte des früheren "KFW 70" Effizienzhauses heutzutage den Mindeststandard nach Energieeinsparverordnung darstellen. Und gesetzliche Mindestvorgaben sind seltenst mit Förderungen belegt. Wer Förderung sucht, kann über den Energieeinsparverordnung Standard hinaus gehen und bei der KFW schauen, was für Programme es gibt und welche Vorgaben dafür zu erfüllen sind.