Mit einer Preiserhöhung die potentiellen Käufer aus der Reserve zu locken - puh, das wäre aber auch ne heftige Strategie... Obwohl, wenn man die Preisentwicklung in Landau allein in den letzen 6 Monaten verfolgt wird die Immobilie immer "günstiger" im Vergleich,
Wenn also quasi der örtliche Preisindex steigt, während das Angebot im Markt steht, wäre den Preis konstant zu lassen auch das falsche Signal und würde den Abverkauf (weiter) verlangsamen. In solchen Fällen macht man klugerweise entweder die Preise mindestens dem Index nachgeführt höher oder sendet den Interessenten die Botschaft "rundherum steigen schon die Preise, bei uns gelten die bisherigen noch bis zum Stichtag XYZ".
Woher stammt diese Information? Ist es üblich, dass ein Bauträger eine Baubegleitung ausschließt, hat sich die Verband Privater Bauherren da irgendetwas zu Schulden kommen lassen?
Ich hatte heute nacht gehofft, eine/r der DiskutantInnen dieses Threads könne mich erleuchten, um welche Art von Angebot es sich hier handelt, da ich trotz reichlicher Übung im Verstehen solcher Angebote in diesem Fall aus der Projektbeschreibung im Internet nicht schlau geworden bin,
ob es sich bei diesem Angebot um eine WEG oder um ein Bauträgerprojekt mit Häusern auf "richtigen" Grundstücken (statt wie bei einer WEG wie Häusern aussehenden Eigentumswohnungen auf Sondereigentumsflächen) handelt.
In beiden Fällen wäre es jedoch absolut üblich, keine Sachverständigen auf die Baustelle zu lassen, die von den Käufern bestellt werden.
Beim Bauträgerprojekt deshalb nicht, weil ein Bau
träger im Gegensatz zum von Laien oft ebenso genannten General
unternehmer kein Auftragnehmer eines Bauvertrages ist,
sondern ein Verkäufer und rechtlich selber der Bauherr (und der Hauspreisbezahler eben auch
nicht Bauherr, sondern Käufer).
Bei einer WEG ist der Hauspreisbezahler ebenfalls kein Bauherr, sondern nur ein Käufer, und kauft auch
kein Haus mit Grundstück, sondern eine Maisonettewohnung in einer Eigentumswohnanlage, an der er als Miteigentümer das Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohneinheit erwirbt. Was der Laie dabei gerne mit seinem "Grundstück" verwechselt, ist rechtlich nur eine begrünte Fortsetzung seiner Terrasse, die er wie auch die Wohneinheit selbst exklusiv zwischen "seinen" beiden Zäunen nutzen darf. Rechte hat man dabei
nur in Form seiner Stimme in der Eigentümerversammlung und keine alleinige Bestimmung über die Gestaltung seines Gartenanteils. Auch eine Nachbarmauer anzumalen dürfte hier die Zustimmung nicht nur dieses Nachbarn erfordern.
Sowohl in dem einen wie auch dem anderen Modell hat der Käufer regelmäßig keine Rechte, den Entstehungsprozeß zu kontrollieren. Bei Bauträgern ist es teilweise üblich geworden, dies dennoch zu gestatten; bei einer WEG müßte das erst eine Eigentümerversammlung so beschließen. Das wird aber meist schon daran scheitern, daß vor dem Verkauf auch des letzten Miteigentumsanteils noch keine solche Versammlung zustandekommen kann und ein privates Käufertreffen wäre selbst einstimmig nicht rechtswirksam.
Daher erwarte ich (falls es eine WEG ist) keine Chance für Eure Idee, sich gemeinsam einen Baubegleiter zu besorgen - falls es ein Bauträgerprojekt ist, sehe ich deutlich bessere Chancen, da die Bauträger dem zunehmend aufgeschlossen gegenüberstehen.
Euer Anbieter hat auf seiner Website unter "Referenzen" einige fertiggestellte Projekte aufgelistet (in RLP fand ich keine, aber in Hessen und in BaWü). Da würde ich an Eurer Stelle mal klingeln und mit den Bewohnern sprechen.
Das könnt Ihr ja durchaus auch gemeinsam tun, da hinzufahren.