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BananaJoe
Gestört fühlen scheint mir etwas zu viel zu sein, nach der im Lageplan genannten 1. BImSchV muss lediglich "Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter."Das sind die 15m Radius um den Schornstein, innerhalb derer ein Nachbar sich von deinen Emissionen gestört fühlen darf.
Wäre interessant zu wissen, wie hoch der Schornstein ist und wo der Nachbar seine Fenster etc. hat - aber vermutlich ist in der Tat der Schornstein der Grund für die 13 Meter Abstand zur Straße...