
11ant
Die Verkehrsfläche, zu der die Traufständigkeit orientiert sein soll, meint schlicht über denselben Kamm geschoren eine Straße, einen Fahrweg oder einen Gehweg.
Dein Kniestock soll wie Du selbst sagst in der Vorschrift eindeutig maximal 70 cm betragen und ist also auch in der Version "1m" schon zu hoch. Den Begriff der Wandhöhe kennt der Bebauungsplan nicht für Zimmerwände, sondern nur für Hauswände und benutzt ihn da, wo der Bauantragsteller sich sonst einen rechtsfreien Raum erträumte, wo ein Flachdachhaus ja keine eindeutigen Trauf- oder Giebelseiten hätte. Dachgeschoßintern Zimmerwände so benennen tut ein Bebauungsplan nicht. Ein Kniestock meint immer, die Außenwand gleich als "Drempelwand" weiter hochzuziehen.
Dein Kniestock soll wie Du selbst sagst in der Vorschrift eindeutig maximal 70 cm betragen und ist also auch in der Version "1m" schon zu hoch. Den Begriff der Wandhöhe kennt der Bebauungsplan nicht für Zimmerwände, sondern nur für Hauswände und benutzt ihn da, wo der Bauantragsteller sich sonst einen rechtsfreien Raum erträumte, wo ein Flachdachhaus ja keine eindeutigen Trauf- oder Giebelseiten hätte. Dachgeschoßintern Zimmerwände so benennen tut ein Bebauungsplan nicht. Ein Kniestock meint immer, die Außenwand gleich als "Drempelwand" weiter hochzuziehen.